Beschlüsse der Hauptversammlung


Eine wesentliche Aufgabe der Hauptversammlung ist die Beschlussfassung über eingebrachte Anträge. Diese können von einem Delegierten, vom Bundesvorstand, von einem Landesvorstand oder von mindestens 20 Mitgliedern des Verbandes gestellt werden. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Abstimmungen erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der Ja- oder Nein-Stimmen. Stimmgleichheit wird als Ablehnung gewertet. Hier finden Sie eine Übersicht der Beschlüsse aus den Hauptversamlungen des FVDZ der vergangenen Jahre. Die hier veröffentlichten Beschlüsse resultieren aus den positiv votierten Anträgen.

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