4: 33 Jahre sind genug – Gebührenordnung in die Hand des Berufsstandes

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Bundesregierung auf, das Recht zur Vorlage einer Gebührenordnung als Rechtsgrundlage der Honorierung zahnärztlicher Leistungen auf die Zahnärzteschaft zu übertragen.

 

Begründung:

 

Die freie Vereinbarung des Honorars mit Kunden, Klienten und Patienten gehört zu den Grundpfeilern freiberuflicher Dienstleistungen höherer Art.

Für den Bereich der zahnärztlichen Versorgung ist gesetzlich vorgesehen, dass eine Gebührenordnung per Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen wird.

Der Verordnungsgeber ist seiner Verpflichtung zur Angleichung des Punktwertes an die wirtschaftliche Entwicklung seit 33 Jahre nicht nachgekommen.

Damit wurde fortgesetzt und vorsätzlich gegen das Zahnheilkundegesetz verstoßen.

FVDZ Newsletter

E-Paper JETZT ABONNIEREN

E-Paper „Der Freie Zahnarzt“

E-Paper JETZT LESEN

FVDZ-APP

E-Paper ZUR APP

FVDZ-Shop

E-Paper ZUM SHOP

Praxishandbuch

E-Paper JETZT BESTELLEN