Freiberuflichkeit ist die Grundlage einer starken, patientenorientierten Zahnmedizin. Sie steht für fachliche Unabhängigkeit, persönliche Verantwortung und eine Versorgung, die sich am medizinischen Bedarf orientiert – nicht an wirtschaftlichen oder politischen Interessen.
Die Freien Berufe leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Stärke Deutschlands. In der Zahnmedizin garantieren sie hohe Qualitätsstandards und eine flächendeckende Versorgung. Das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnärztin oder Zahnarzt und Patient ist dabei der Schlüssel für individuelle Therapieentscheidungen. Dieses Vertrauen braucht größtmögliche Freiheit von äußeren Einflüssen.
Eine leistungsfähige zahnärztliche Versorgung braucht eine starke Selbstverwaltung. Die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte haben – nicht zuletzt während der Corona-Pandemie – bewiesen, wie verlässlich, flexibel und belastbar die ambulante Versorgung funktioniert.
Dennoch werden die Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung seit Jahren Schritt für Schritt eingeschränkt. Immer neue gesetzliche Vorgaben ersetzen fachliche Eigenverantwortung durch staatliche Detailsteuerung. Während Pflichten und bürokratische Anforderungen wachsen, schrumpfen die Möglichkeiten, Versorgung eigenverantwortlich und patientenorientiert zu gestalten.
Der Freie Verband steht zu seiner Verantwortung für die Ausgestaltung des Gesundheitswesens. Deshalb müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen wieder stärker auf Vertrauen statt Kontrolle setzen. Gesetzliche Eingriffe dürfen nur dort erfolgen, wo sie zwingend erforderlich sind.
Die freiberuflich geführten Einzel- und Gemeinschaftspraxen bilden das Rückgrat der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland. Ihr dichtes Netz sorgt dafür, dass Patientinnen und Patienten auch außerhalb der Ballungsräume wohnortnah behandelt werden können.
Diese bewährte Versorgungsstruktur gerät zunehmend unter Druck. Mit der Zulassung investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) wächst der Einfluss versorgungsfremden Kapitals auf die Zahnmedizin. Zahnärztliche Versorgung darf jedoch kein Renditemodell sein. Wo wirtschaftliche Interessen die Versorgung dominieren, drohen Fehlanreize zulasten der Patientinnen und Patienten.
Hinzu kommt: Investoren konzentrieren sich vor allem auf wirtschaftlich attraktive Regionen. Während sich iMVZ in Städten und Ballungsräumen ansiedeln, verschärfen sie den Versorgungsdruck im ländlichen Raum. Gleichzeitig geraten freiberufliche Praxen zunehmend ins Hintertreffen.
Der Freie Verband setzt sich deshalb für klare Leitplanken ein. Die Gründungsbefugnis für investorengetragene MVZ muss an einen regionalen und fachlichen Versorgungsbezug geknüpft werden.
Eine gute Versorgung darf nicht an Ausgabenobergrenzen scheitern. Starre Budgets passen weder zu einer modernen Zahnmedizin noch zu einer bedarfsgerechten Versorgung. Wer Prävention stärkt und hochwertige Behandlung bietet, darf dafür nicht bestraft werden.
Der Freie Verband setzt sich für die Abschaffung der Budgetierung und die Rückkehr zur Vergütung jeder erbrachten Leistung ein. Die bewährte Möglichkeit, gesetzlich Versicherten zusätzliche Leistungen über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus anzubieten, muss selbstverständlich sein. Patientinnen und Patienten sollen in allen Bereichen der Zahnmedizin frei über ergänzende Leistungen entscheiden können, ohne ihren Anspruch auf die Sachleistung zu verlieren.
Eine hochwertige Versorgung braucht eine Honorarordnung, die den tatsächlichen Aufwand moderner Zahnmedizin abbildet. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erfüllt diesen Anspruch seit Langem nicht mehr. Der Punktwert ist seit Jahrzehnten unverändert, während Personal-, Material- und Betriebskosten kontinuierlich gestiegen sind.
Der Freie Verband fordert: Die Verantwortung für die Weiterentwicklung der Honorarordnung gehört in die Hände des Berufsstandes. Gemeinsam mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften und den Berufsverbänden soll eine moderne Honorarrichtlinie entstehen, die den medizinischen Fortschritt abbildet und regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wird. Zahnmedizin ist Individualmedizin – und dies muss eine Honorarrichtlinie leisten.
Digitalisierung ist dann erfolgreich, wenn sie den Menschen dient. Sie muss Behandlungen verbessern, Abläufe vereinfachen und Bürokratie abbauen – nicht neue Belastungen schaffen. Die Zahnärzteschaft gehört seit Jahren zu den Vorreitern digitaler Innovationen in Diagnostik, Therapie und Praxisorganisation und steht einer sinnvollen Digitalisierung offen gegenüber. Akzeptanz entsteht jedoch nicht durch Zwang. Digitale Anwendungen werden nur dann erfolgreich sein, wenn ihr Nutzen im Praxisalltag erkennbar ist und ihre Einführung auf Überzeugung statt auf Sanktionen setzt.
Der Freie Verband besteht auf ein Ende jeglicher Sanktionspolitik. Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Telematikinfrastruktur einschließlich Betrieb, Wartung und IT-Sicherheit müssen vollständig refinanziert werden. Die Souveränität der Patientinnen und Patienten über ihre Gesundheitsdaten hat dabei jederzeit oberste Priorität.