Hinweis: Um die Informationen möglichst übersichtlich zu gestalten, verwenden wir auf dieser Seite die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Zahnarzt“. Gemeint sind selbstverständlich alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.
Um Assistenzzahnarzt zu werden, ist ein abgeschlossenes Zahnmedizinstudium sowie die zahnärztliche Approbation Voraussetzung. Außerdem ist ein Eintrag im Zahnarztregister notwendig. Um als Zahnarzt arbeiten zu dürfen, müssen Zahnmediziner vorher eine Assistenzzeit von zwei Jahren absolvieren.
Arbeitsorte für Assistenten können neben Zahnarztpraxen auch medizinische Versorgungszentren (MVZ) oder Zahnkliniken sein. Unter Aufsicht eines Vertragszahnarztes führt ein Assistenzzahnarzt alle Aspekte zahnmedizinischer Behandlungen von Diagnose bis Dokumentation vollständig aus.
Die Beschäftigung eines Assistenten bedarf der vorherigen Zustimmung der KZV des jeweiligen Bundeslandes und darf gemäß § 32 Absatz 2 der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZV-Z) nur im Rahmen der Aus- oder Weiterbildung oder aus Gründen der Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung erfolgen.
Es ist zwischen dem Vorbereitungsassistenten, dem Entlastungsassistenten und dem Weiterbildungsassistenten zu unterscheiden.
Weitere Informationen: Genaue Angaben zu den rechtlichen Grundlagen, Gesetzen und Verordnungen finden Sie bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
Eine Mitgliedschaft im Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) lohnt sich auch für angestellte Zahnärzte und Zahnärztinnen, weil der Freie Verband gegenüber der Politik unabhängig die Interessen der gesamten Zahnärzteschaft vertritt. Das Leistungsportfolio umfasst ein von Zahnärzten geprüftes und auf deren Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
Der FVDZ zielt mit seinem Leistungsportfolio darauf, Studierende der Zahnmedizin, angestellte und niedergelassene Zahnärzte sowie zahnmedizinische Assistenten zu unterstützen, die Grundlagen für die Berufsausübung abzusichern, um im Berufsalltag erfolgreich zu sein und unabhängig zu bleiben. Selbst wenn Mitglieder nur wenige Leistungen im Jahr in Anspruch nehmen, kann der Gegenwert deutlich über dem jährlichen Mitgliedsbeitrag liegen. Welche Leistungen hält der Freie Verband für angestellte Zahnärzte bereit?
Online-Persönlichkeitsanalyse „Erste Wahl“
Spätestens mit Abschluss des Zahnmedizinstudiums müssen Berufseinsteiger ernsthaft überlegen, wie sie in Zukunft arbeiten wollen. Auch angestellte Zahnärzte kommen in ihrer beruflichen Laufbahn oft an den Punkt, an dem sie sich die Frage stellen, ob nicht die Selbstständigkeit für sie besser geeignet wäre. Um bei der Berufsausübungsform Hilfestellung zu bieten, gibt es die Online-Persönlichkeitsanalyse „Erste Wahl“. Der Fragebogen klopft berufliche und persönliche Kriterien ab, zeigt Weichenstellungen und Wege auf und bietet Gründungsinteressierten zudem eine persönliche Beratung auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Beleuchtet werden neben dem Aspekt der Selbstständigkeit auch Kriterien wie Work-Life-Balance, Verantwortungsbereitschaft, Personalführung, Entscheidungs- und Planungsstärke, Kritikfähigkeit, Risikobereitschaft, Extrovertiertheit – schließlich sollte die Berufsausübungsform zum eigenen Charakter und Lebensstil passen. Die Antworten zeichnen nach dem Ausschlussprinzip mögliche Wege auf – in die Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, oder es bleibt bei der Anstellung. Neben betriebswirtschaftlichen, steuerlichen, juristischen und zukunftsorientierten Aspekten werden Vor- und Nachteile der jeweiligen Berufsausübungsform vergleichend aufgezeigt.
Das Existenzgründerprogramm (EGP) vermittelt alles Entscheidende zur Gründung und Führung einer Zahnarztpraxis und richtet sich an Angestellte und an kurz vor oder kurz nach der Selbstständigkeit stehende Praxisgründer sowie Studierende vom neunten Semester an. Das EGP besteht aus thematisch frei wählbaren Webinaren, die auch einzeln buchbar sind, da sie nicht zwingend aufeinander aufbauen. Pro Veranstaltung werden nach den Richtlinien der BZÄK/DGZMK vier Fortbildungspunkte vergeben. Die Referenten kommen aus der Praxis, sind Zahnärzte, Wissenschaftler, Unternehmensberater, Juristen, Steuerberater, Betriebswirte, Praxis- und Qualitätsmanager, Praxissachverständige. Sie vermitteln praxisnahes Wissen zu Grundlagen der Niederlassung, Betriebswirtschaft, Recht, Führung und Kommunikation. Zu den Themen gehören auch Qualitätsmanagement, IT-Sicherheit, Praxismarketing. Das EGP ist ein Angebot für FVDZ-Mitglieder, es werden keine Seminargebühren erhoben.
Beratung: Recht, Steuern, Versicherung
FVDZ-Mitgliedern steht eine kostenlose Erstberatung aus Juristen, Steuerberatern, und Versicherungsfachleuten zur Verfügung, die spezialisiert auf Heilberufe individuell beraten und unterstützen. Die Rechtsberatung klärt Fragen zum Studium, zum Arbeitsverhältnis, zur Niederlassung und zum Praxisbetrieb. Die Steuerberatung klärt auf bei der steuerlichen Veranlagung und den daraus resultierten Einkünften, etwa zum Angestelltenvertrag und zur Umsatzsteuerpflicht bei Anstellung mit Umsatzbeteiligung. Die Versicherungsberatung bietet Unterstützung im Schadensfall, berät etwa zur Existenzgründung, zur Praxisnachfolge, zur betrieblicher Krankenversicherung oder zu Rahmenverträgen – etwa zu jenen, die der Finanz- und Versicherungsmakler auxmed gemeinsam mit dem Freien Verband exklusiv für Mitglieder bei Versicherern zu reduzierten Beiträgen abgeschlossen hat: Rechtsschutz mit erweitertem Leistungsumfang, Cyberschutz, Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Risikoprüfung, kostenlose Haftpflichtversicherung für Studierende.
Der FVDZ ist Ihr Partner, wenn es um Fortbildung geht. Das umfangreiche Webinar-Angebot ist auf der verbandseigenen Lernplattform FVDZ-Campus buchbar. Dort können Sie aus einer Vielzahl von Webinaren zu unterschiedlichsten Themen auswählen und sich weiterbilden. Es gibt Webinare zu Finanzen, Recht, Steuer, Praxismanagement, zu Dienstleistungskultur und Patientenkommunikation, zu Betriebswirtschaft, zu Abrechnung, aber auch zu aktuellen Sonderthemen. Der Fokus ist auf aktuelle, halbjährlich angepasste Themen gelegt. Die Webinare wenden sich an niedergelassene und angestellte Zahnärzte, Praxisteams, Praxismitarbeitende und Existenzgründer. Darüber hinaus werden ausgewählte Seminar-Highlights als Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Ergänzend veranstaltet der FVDZ für seine Mitglieder Fortbildungskongresse (mit Vorträgen, Seminaren, praxisorientierten Kursen und standespolitischen Podiumsdiskussionen mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft), darunter den Praxis-Ökonomie-Kongress, den Zahnärzte Sommerkongress sowie den Kongress Dentale Zukunft.
„Seit einigen Jahren nehmen wir verstärkt die junge Generation in den Blick“, berichtet Prof. Dr. Thomas Wolf, Leiter der FVDZ akademie und erster stellvertretender Bundesvorsitzender im FVDZ. So gibt es die young dentists (yd2), eine Kooperation des FVDZ mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), die dem Nachwuchs Orientierungshilfe in den ersten Jahren des Berufswegs bieten will. Dafür stellt die Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) der DGZMK ihr Fachwissen in der Fortbildung zur Verfügung mit dem Schwerpunkt auf Verbesserung der praktischen Fähigkeiten, da die Theorie noch frisch in den Köpfen ist. Und der Freie Verband bringt seine langjährigen betriebswirtschaftlichen Erfahrungen in der Fortbildung ein. Young Dentists genießen Preisvorteile bei APW-Kursen und koordinieren den Young Dentists Day, der sich als Plattform zur Vernetzung und Unterstützung gezielt an Studierende und Assistenten wendet und im Rahmen der DGZMK/APW-Jahrestagung stattfindet.
Klimaschutz ist die wohl größte Aufgabe, vor der die Menschheit steht; die EU will bis 2050 Klimaneutralität erreichen. Mit seiner Marke
Green Dentistry unter Federführung von Dr. Jeannine Bonaventura, 2. stellvertretende Bundesvorsitzende, macht sich der Freie Verband als größte Interessenvertretung der freien Zahnärzteschaft für Nachhaltigkeit in der Zahnarztpraxis stark – politisch und praktisch. Der FVDZ arbeitet daran, dass zahnärztliche Belange im politischen Brüssel und Berlin berücksichtigt werden. Gefordert wird weniger Bürokratie, um mehr Umwelt und Klimaschutz in den Praxen umsetzen zu können. Denn Hygiene und Nachhaltigkeit sind keine Widersprüche; vielmehr stärkt Nachhaltigkeit die freien Zahnarztpraxen – wenn sie sinnvoll umgesetzt wird.
Jedes Praxisteam kann für Umwelt- und Klimaschutz eine Menge tun, deshalb unterstützt der Freie Verband alle Zahnarztpraxen in ihrem persönlichen Engagement für Nachhaltigkeit – mit Fortbildungen, Informationen und praktischen Tipps aus Forschung und Praxis.
Der Klassiker unter den Serviceleistungen des Freien Verbandes ist das Praxishandbuch, das vor rund 30 Jahren aufgelegt längst zum „liebsten Nachschlagewerk“ geworden ist. Das Handbuch will Kollegen der Zahnheilkunde – angestellten und niedergelassenen Zahnärzten, aber auch Praxisgründern, Assistenten und Studierenden – bürokratische Tätigkeiten abnehmen, damit ihnen mehr Zeit für Patienten bleibt. Leidige Verwaltungsaufgaben der Themenbereiche Finanzen, Recht und Steuern sollen sicher beherrschbar und schneller erledigt werden können. Das digitale Buch zielt auf einen hohen Nutzwert, weshalb Musterformulare wie Checklisten, Arbeitsverträge und Patientenvereinbarungen bereitgestellt sowie Themen zum vertiefenden Weiterlesen verlinkt werden.
Die Gliederung des Praxishandbuchs unterscheidet nach Praxisgründung/-abgabe (auch Buchhaltung und betriebswirtschaftliche Auswertung), Praxisform, Praxisführung (auch Patientenverfügung und Hinweise zu Zahnzusatzversicherungen), Praxisteam (auch Gehaltsstrukturen und Kündigungsschutz), Abrechnung, Steuern, Praxisfinanzen und Recht. Es wird laufend aktualisiert. Abonnenten können die Ausgabe sowohl gedruckt als auch online beziehen. Mitglieder haben zusätzlich den Zugriff auf den GOZ-Honorar-Navigator: Die App listet alle GOZ-Positionen und stellt sie vergleichend den BEMA-Positionen gegenüber. Redaktionsbeirats-Vorsitzender ist Dr. Christian Öttl, Zahnarzt und Bundesvorsitzender des FVDZ. „Nach der Einführung des Praxishandbuchs vor rund 30 Jahren wuchsen die Inhalte des Standardnachschlagewerks zur Praxisführung sukzessive auf ein ordentliches Ausmaß, sodass bei manchem Abonnenten ein Ordner nicht mehr ausreichte. Inzwischen gibt es auch ein ePaper (PDF), um nicht mehr umständlich mit einer CD hantieren zu müssen, sowie eine kürzer gefasste Onlineversion“, berichtet Öttl. Für ihn liegen die Vorteile des Werks klar auf der Hand: „Das Praxishandbuch bringt ständig aktualisierte Lösungen für aktuelle Probleme – aus der Praxis für die Praxis. Deshalb sind auch Anregungen und Vorschläge zur Optimierung des Handbuchs jederzeit willkommen.“
Neben Öttl gehören dem Redaktionsbeirat Praxishandbuch an: FVDZ-Justiziar RA Michael Lennartz, die FVDZ-Bundesvorstandsmitglieder Dr. Kai-Peter Zimmermann und drs. (NL) Hub. van Rijt, FVDZ-Steuerberaterin Gabriela Scholz und Dipl.-Kffr. Monika Brendel.
Weitere Leistungen für Assistenten finden Sie hier.
Vorbereitungsassistent ist ein Zahnarzt, der zur Ableistung der in § 3 Abs. 2 b) Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZV-Z) seiner festgelegten Vorbereitungszeit (grundsätzlich 2 Jahre) bei einem Vertragszahnarzt tätig ist und damit seine berufspraktische Tätigkeit ableistet. Die vertragszahnärztliche Vorbereitungszeit ist obligat. Ausnahmen gibt es für Zahnärzte aus anderen EU-Mitgliedstaaten.
Der Entlastungassistent ist gemäß § 32 Absatz 2 Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZV-V) ein Zahnarzt, der in der Praxis des Vertragszahnarztes aus Gründen der Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung vorrübergehend tätig wird. Gründe der Sicherstellung sind gegeben, wenn die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung durch niedergelassene Zahnärzte nicht ausreichend erfolgen kann oder der Praxisinhaber in der Ausübung seiner Praxis durch Krankheit, Schwangerschaft u. a. behindert ist. Ferner kann eine Zustimmung für die Beschäftigung eines Entlastungsassistenten erteilt werden, wenn durch Vorlage eines Vertrages angekündigt wird, dass innerhalb von 12 Monaten die Praxisübernahme geplant ist. Im Gegensatz zur Vertretung setzt die Beschäftigung eines Entlastungsassistenten voraus, dass der Praxisinhaber selbst, wenn auch nur eingeschränkt, in der Praxis tätig ist.
Die Beschäftigung eines Entlastungsassistenten stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung dar. Die Genehmigung der KZV ist zwingende Voraussetzung und wird nur befristet erteilt.
Weiterbildungassistent bezeichnet den Zahnarzt, der bei einem zur Weiterbildung berechtigten Vertragszahnarzt nach den Bestimmungen des Zahnheilkundegesetzes und der Weiterbildungsordnung den Erwerb einer Gebietsbezeichnung anstrebt und die nach der Weiterbildungsordnung seiner jeweiligen Landeszahnärztekammer vorgesehene Weiterbildungszeit absolviert. Hierbei können nach der Berufsordnung Fachzahnärzte für Oralchirurgie, für Kieferorthopädie oder für das öffentliche Gesundheitswesen in Betracht kommen. Die in der Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammern vorgesehene fachspezifische Weiterbildungszeit beträgt in der Regel mindestens drei Jahre.
Schwangere Assistentinnen unterliegen dem Mutterschutzgesetz. Demnach dürfen sie nach Bekanntmachung der Schwangerschaft nicht mehr im invasiven und infektiösen Bereich beschäftigt werden. Verboten sind jegliche Tätigkeiten, die mit der Gefahr von direktem Blut-, Serum- oder Speichelkontakt verbunden sind oder die mit kontaminierten stechenden, schneidenden oder bohrenden Instrumenten ausgeführt werden. Das Verbot gilt auch dann, wenn die schwangere Kollegin ausdrücklich den Wunsch nach Weiterbeschäftigung äußert.
Eine Beschäftigung in der Verwaltung ist zwar durchaus noch denkbar, scheitert jedoch meistens an der Praxisgröße und der Praxisstruktur. Damit besteht faktisch ein Beschäftigungsverbot, bei dem die Lohnzahlungen durch den anstellenden Vertragszahnarzt weiterlaufen. Dem Arbeitgeber steht gem. § 1 Absatz 2 Nr. 2 Aufwendungsausgleichsgesetz ein Anspruch auf Erstattung des vollen Arbeitsentgeltes zu, das während des Beschäftigungsverbotes an die schwangere Vorbereitungsassistentin gezahlt wird. Dieser Anspruch ist mittels Antrages bei der Krankenkasse geltend zu machen, bei der die Vorbereitungsassistentin versichert ist.
Die Vorbereitungszeit wird in dem Moment unterbrochen, in dem die schwangere Assistentin nicht mehr in der Praxis tätig wird, also sobald das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde. Die Genehmigung zur Beschäftigung der Assistentin endet am Tag der Unterbrechung. Die bereits absolvierte Vorbereitungszeit bleibt erhalten. Kehrt die Assistentin nach der Entbindung und dem Mutterschutz und ggf. Elternzeit an ihren Arbeitsplatz zurück, muss eine neue Genehmigung für die verbleibende Zeit der zweijährigen Vorbereitungszeit ausgesprochen werden.
Die KZV ist über das Beschäftigungsverbot oder andere Gründe, die zur Unterbrechung der genehmigten Assistenzzeit führen, zu informieren. Neben dem oben genannten arbeitgeberseitig ausgesprochenen Beschäftigungsverbot existieren noch das ärztliche Beschäftigungsverbot und das Stillbeschäftigungsverbot, die ebenfalls zum Tätigkeitsverbot in der Zahnarztpraxis führen. Vor Wiederaufnahme der Tätigkeit ist zwingend rechtzeitig ein Antrag auf Beschäftigung einer Vorbereitungsassistentin bei der KZV zu stellen da es einer neuen Genehmigung bedarf. Ohne Genehmigung können Vorbereitungszeiten nicht anerkannt werden.