
Und doch spiegelt genau das die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wider. Die dort aufgeführten Leistungen und Preise sind die von vor 38 Jahren. Viele der heute praktizierenden Zahnärztinnen und Zahnärzte waren nicht einmal geboren, als dieses Leistungsverzeichnis festgelegt – und offenbar für die Ewigkeit zementiert – wurde. Denn an eine dynamische Anpassung der GOZ-Honorare, die eigentlich ebenfalls festgelegt wurde, ist anscheinend nicht zu denken. Seit Jahren verweigern politische Entscheidungsträger eine Erhöhung des Punktwerts und damit eine Honorarerhöhung.
Man stelle sich vor, vor 38 Jahren wär der Preis für ein Mischbrot festgelegt und seitdem nicht mehr verändert worden. Welcher Bäcker könnte dafür heute backen? Die Kosten für Rohstoffe, Materialien, Energie, Mieten und Personal sind seither enorm gestiegen. Zum Vergleich: 1988 kostete ein Mischbrot etwa 3 Mark, was knapp 1,50 Euro entspricht. Heute kostet das Brot das Drei- bis Vierfache. Die Bäcker haben die Preise entsprechend der gestiegenen Kosten angepasst.
Das dürfen Zahnärzte nicht – oder nur in sehr begrenztem Rahmen. Der Preis für die zahnärztliche Leistung ist durch die GOZ festgelegt. Kompliziert mit Punktwerten (explizit nicht mit einer echten Währung wie dem Euro) berechnet, entspricht der ursprüngliche „Normalpreis“ einem Wert mit einem 2,3-fachen Steigerungssatz. Dieser Wert unterschreitet allerdings seit Jahren einen realistischen Preis und sehr häufig sogar das, was die gesetzlichen Krankenkassen für die entsprechende Leistung aus dem GKV-Katalog zahlen.
Höhere Steigerungssätze an den ursprünglichen Wert anzulegen, ist nicht immer einfach und muss aus einem erhöhten Aufwand und Schwierigkeitsgrad heraus begründet werden, nicht daraus, dass die Kosten insgesamt gestiegen sind. Es ist also ein Dilemma für jede Zahnärztin und jeden Zahnarzt – denn jede Steigerung, die über den 3,5-fachen Satz hinausgeht, ist zwar möglich, muss aber noch einmal gesondert begründet und vereinbart werden, denn viele private Krankenkassen schließen es aus, über diesen Steigerungssatz hinaus die Leistung des Zahnarztes zu bezahlen. Und Patienten wundern sich, weshalb so hohe Steigerungssätze überhaupt angelegt werden müssen.
Man stelle sich noch einmal den Bäcker vor, der den Preis für sein Brot bei jedem Kunden anders und neu begründen müsste. Nun ist Zahnmedizin kein Brotverkauf, sondern weit komplexer. Zahnmedizin ist jeden Tag anders und für jeden Patienten individuell. Und genau deshalb brauchen wir nicht nur die Spielräume für die individuelle Anpassung nach Schwierigkeitsgraden – also entsprechende Steigerungsfaktoren auf den Grundwert, sondern vor allem ein Update des Honorars: Wir brauchen eine Erhöhung des Punktwertes. Damit auch wir die Preise für unsere Leistung realistisch und auf der Basis aktueller Gegebenheiten kalkulieren können.
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