Anträge auf Satzungsänderungen müssen 6 Wochen vor der Sitzung der Hauptversammlung bei der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein und den Delegierten mindestens 4 Wochen vor der Sitzung zugestellt und als besonderer Punkt in die Tagesordnung aufgenommen werden.
Änderungen der Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der Hauptversammlung, mindestens jedoch der Hälfte der Stimmen der gewählten Delegierten. Stimmenthaltungen gelten nicht
als abgegebene Stimmen.