Krankenkassen und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sind dazu verpflichtet, in jedem Bundesland eine jährliche Gesamtvergütung für vertragszahnärztliche Leistungen festzulegen. Die Kopplung der Leistungsmenge vertragszahnärztlicher Leistungen an die Entwicklung der Beitragseinnahmen der GKV wird dem Versorgungsanspruch der Patienten nicht gerecht.
Der Freie Verband fordert die dauerhafte Aufhebung der immer noch bestehenden Pflicht zur Vereinbarung einer Gesamtvergütung für zahnärztliche Leistungen und die Rückkehr zur Einzelleistungsvergütung. Die Möglichkeit für gesetzlich Versicherte, bei der zahnärztlichen Versorgung Leistungen außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs zu erhalten, hat sich im Zahnersatz-, Kieferorthopädie- und Füllungsbereich bewährt. Die Patienten müssen die Möglichkeit erhalten, in allen Bereichen der Zahnmedizin über den gesetzlichen Versicherungsumfang hinausgehende Leistungen in Anspruch zu nehmen, ohne ihren Sachleistungsanspruch zu verlieren.