Die Leistungsfähigkeit der freiberuflich niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte beruht auf der Selbstorganisation des Berufsstandes. In der Corona-Pandemie haben die ambulant niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen gezeigt, wie leistungsfähig, verlässlich und belastbar die zahnärztliche Versorgung ist. Gestaltungsspielräume der zahnärztlichen Selbstverwaltung wurden in den letzten Jahren durch staatliche Eingriffe immer weiter eingeschränkt – aus Selbstbestimmung wird zunehmend Fremdbestimmung. Die aktuelle Gesetzgebung setzt den Weg fort, die Pflichten der Angehörigen der Heilberufe und Leistungsträger im Gesundheitswesen immer weiter auszuweiten und ihre Rechte und die Gestaltungsmöglichkeiten immer weiter einzuschränken.

Der Freie Verband bekennt sich zu seiner Verantwortung bei der Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und fordert mehr Freiheitsgrade für die zahnärztliche Berufsausübung. Gesetzliche Vorgaben sind auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Das staatliche Hineinregieren in die zahnärztliche Selbstverwaltung zur Durchsetzung berufsferner und -fremder politischer Ziele ist zu beenden.

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