Wortlaut des Antrags:
Die Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, die in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eingeführte präventionsorientierte Parodontitistherapie als gesetzliche Früherkennungs- und Vorsorgeleistung anzuerkennen, budgetfrei zu stellen und enstprechende Regelungen in den Entwurf für ein Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) aufzunehmen.
Begründung:
Durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wurde der Entwurf für ein Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) vorgelegt. Parodontitis ist ein wesentlicher Co-Faktor für die Entstehung von Herz-Kreislauferkrankungen. Durch eine unbehandelte bzw. zu spät erkannte Parodontitis entstehen im Gesundheitssystem hohe Folgekosten. Es entbehrt jeder Logik, wenn durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der präventionsorientierten Parodontitistherapie die Mittel entzogen werden und die Krankenkassen andererseits in Herzvorsorge investieren sollen. Die Parodontitistherapie muss gesetzlich im GHG verankert werden, und die erforderlichen Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden.
Wortlaut des Antrags:
Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die politisch Verantwortlichen auf, den Ankündigungen unter dem Schlagwort „Bürokratieabbau“ endlich konkrete Maßnahmen folgen zu lassen. Vorschläge der Zahnärzteschaft liegen seit langem vor.
Wortlaut des Antrags:
Die HV des FVDZ fordert den Gesetzgeber und insbesondere die Gematik auf, zu gewährleisten, dass die beschlossene Pflichtbefüllung der im Opt-Out-Verfahren eingeführten elektronischen Patientenakte (ePa) von den Praxen in einem praxistauglichen und niederschwelligen Verfahren gestaltet wird. Grundsätzlich wird jegliche Sanktions- und Fristenpolitik in der Digitalgesetzgebung durch das BMG abgelehnt.
Begründung
Eine Übertragung relevanter Daten aus dem PVS in die ePa muss „per Knopfdruck“ niederschwelligst funktionieren; die Vorgaben hierzu muss der Gesetzgeber den PVS-Herstellern machen, um eine Einheitlichkeit des Befüllungsvorgangs zu gewährleisten. Dabei dürfen die entstehenden Kosten nicht zu Lasten der Praxen gehen.
Eine ePA, die verbunden mit hohen bürokratischen, personalintensiven und technisch labilen Lasten, erst- und folgebefüllt werden muss, kann nicht im Sinne der Praxen sein und behindert die Versorgung der Patienten bzw. Patientinnen durch die zusätzliche Bindung von Ressourcen.
Das BMG hat selbst kein Vertrauen in die Software und setzt die Sanktionen bis zur ePa V3.0 aus.
Die Einführung im Opt-Out-Verfahren zeigt, dass selbst die Gematik als Betreiber nicht an einen Erfolg glaubt, wenn die ePa rein auf Freiwilligkeit setzen würde; offensichtlich mangelt es an breiter Zustimmung in der Bevölkerung, die an der Effektivität zweifelt. Es fehlt an Überzeugungskraft und Vertrauen in die Technik. Dies sollten allen Befürworter eines Opt-Out-Verfahrens Anlass geben, den eingeschlagenen Weg zu überdenken und das Verfahren zu ändern.
Die HV fordert, die Pflicht der Befüllung kurzfristig zurückzunehmen und diese nur auf freiwilliger Basis, in Absprache mit den Patientinnen und Patienten, vorzunehmen.
Wortlaut des Antrags:
Die Hauptversammlung des FVDZ unterstützt die Initiative von Dr. Marco Buschmann, Bundesminister für Justiz, zur Verschärfung des Strafrechts gegen Gewalt in medizinischen Einrichtungen.
Der Freie Verband ist zutiefst besorgt über die zunehmenden Berichte von Gewaltakten gegenüber Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie dem Praxispersonal. Diese Vorfälle von gesteigerter Aggression und Gewalt durch Patienten sind nicht zu tolerieren und untergraben auch das Vertrauen in das Gesundheitssystem insgesamt. Offene Aggressionen und ein forderndes Verhalten haben massiv zugenommen.
Daher begrüßt der Bundesvorstand die Initiative von Dr. Marco Buschmann, Bundesminister für Justiz, zur Verschärfung des Strafrechts gegen Gewalt in medizinischen Einrichtungen.
„Wir wollen Rettungskräfte oder auch das medizinische Personal besser vor Anfeindungen und Gewalt schützen“, sagt Buschmann. Denn in ihrer Tätigkeit führe jede
Art von Verzögerung oder Blockade zu besonderen Gefahren.
Selbstverständlich müssten niedergelassene Ärzte sich nicht alles bieten lassen. „Wer in eine Zahnarzt- oder Arztpraxis geht, dort Menschen bedroht, beleidigt, sie mit Gewalt angeht oder das Hausrecht verletzt, macht sich schon heute strafbar“, so Buschmann.
Nur durch den Schutz der Niedergelassenen und ihrer Mitarbeiter ist ein Zugang zu hochwertiger medizinischer und zahnmedizinischer Versorgung zu gewährleisten und ist somit eine vorrangige gesellschaftliche Aufgabe. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sind ein notwendiger Schritt und verdienen daher uneingeschränkte Unterstützung.
Wortlaut des Antrags:
Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Bundesvorstand des FVDZ sowie den Vorstand der KZBV und das Präsidium der BZÄK dazu auf, sich gemeinsam für eine Verschiebung
der Einführung der EPA 3.0 oder „ePA für alle“ beim Bundesministerium für Gesundheit einzusetzen, bis die Voraussetzungen einer einfachen Befüllung und eine abschließende
und erfolgreich getestete Interoperabilität und Strukturierung der eingestellten Datenformate vorliegen. Zudem muss ein klarer Rechtsrahmen für den Umgang mit den
eingestellten Daten festgelegt werden. Bis dahin wird das BMG aufgefordert, die Frist zur Einführung der ePA auszusetzen.
Begründung
Die Hauptversammlung des FVDZ stellt fest, dass die Befüllung der elektronischen Patientenakte einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand in den Praxen erfordert. In Zeiten des Fachkräftemangels und der überlastenden Bürokratie in den Praxen sowie steigender Kosten bestehen keine Zeit- und Personalreserven mehr für einen deutschlandweiten Feldversuch zur Anwendung der elektronischen Patientenakte mit einer unzureichenden Interoperabilität und Strukturierung. Rechtliche Unsicherheiten durch den fehlenden Rechtsrahmen zum Umgang mit den eingestellten Daten müssen geklärt werden.
Die Gesellschafterversammlung der gematik hat die Grundlagen für die technische Umsetzung der „ePA für alle“ zum 15. Januar 2025 gelegt. In der Gesellschafterversammlung hat keine Leistungserbringerorganisation der Freigabe des Dokumentenpakets zugestimmt. Die Mehrheitsstimmen des BMG haben dafür bedauerlicherweise ausgereicht.
Wortlaut des Antrags:
Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte ruft die Zahnärztinnen und Zahnärzte auf, angesichts ausbleibender Punktwertanpassungen die Honorierung zahnärztlicher Tätigkeiten im erforderlichen Maß mit Hilfe des § 2 zu vereinbaren oder bei analoger Berechnungsmöglichkeit mittels des § 6 zu gestalten.
Begründung
Solange der Verordnungsgeber unter Missachtung seiner gesetzlichen Verpflichtung aus § 15 ZHG zu angemessenem Interessensausgleich zwischen Zahnarzt und Patient bzw. Zahlungsverpflichtetem zu sorgen, beharrlich und über Jahrzehnte nicht nachkommt, sind die Zahnärztinnen und Zahnärzte gezwungen, von den in der amtlichen GOZ vorgesehenen Möglichkeiten der Faktorsteigerung bei der Liquidation ihrer zahnärztlichen Leistungen Gebrauch zu machen.
§ 5 ist der Bemessung individueller Umstände und Schwierigkeiten des jeweiligen Behandlungsfalles vorbehalten und zum Ausgleich von Teuerungseffekten nicht einschlägig und insofern untauglich.
Eine rechtskonforme Bepreisung unter Einrechnung betriebswirtschaftlich unvermeidlicher Kosten und selbstverständlicher Teilhabe an der Einkommensentwicklung auch für die Zahnärzteschaft kann nur über die Kalkulation und Vereinbarung von Honoraren nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ erfolgen.
In Fällen analoger Berechnungsmöglichkeit kann § 6 zusätzlich herangezogen werden.
16 – iMVZ-Regulierungsgesetz
Wortlaut des Antrags:
Die Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, den Ankündigungen zur Eindämmung des Ausverkaufs der ambulanten Versorgung durch Finanzinvestoren endlich Taten folgen zu lassen und unverzüglich ein Regulierungsgesetz für investorengeführte Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) vorzulegen.
Der Maßnahmenkatalog des Bundesratsbeschlusses vom 16.06.2023 (BR-Drucksache 211/23) enthält geeignete Regelungen, deren Umsetzung schon mehrmals versprochen/zugesagt wurde.
32 – iMVZ Gründungsbefugnisse beschränken
Wortlaut des Antrags:
Die HV des FVDZ fordert den Gesetzgeber auf, endlich die Gründungsbefugnisse für iMVZ im zahnärztlichen Bereich zu beschränken.
Insbesondere ist es dringend geboten, die Teilnahme von iMVZ an der zahnärztlichen Versorgung räumlich und fachlich klar am stationären Versorgungsauftrag des Gründungskrankenhauses zu fixieren.
Begründung
Entgegen mehrfacher Ankündigungen von Minister Lauterbach enthält der aktuelle Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) keine Regulierung von iMVZ.
Der Nutzen von Medizinischen Versorgungszentren im zahnärztlichen Bereich, welche durch versorgungsfremde Investoren betrieben werden, ist auch Jahre nach dem Start durch das GKV-VSG nicht erkennbar. 79% dieser sogenannten iMVZ siedeln sich in städtischen Regionen mit hoher zahnärztlicher Versorgungsdichte und hoher Kaufkraft an. Gründungen in strukturschwachen, vornehmlich ländlichen Gebieten mit geringer zahnärztlicher Versorgungsdichte gibt es nicht. Ebenfalls wird von Seiten der iMVZ kein Beitrag zur Versorgung von vulnerablen Patientengruppen im Rahmen von Kooperationsverträgen nach §119b SGB V oder zur Gruppenprophylaxe nach §21 SGB V geleistet.
Der ungebremst steigende Anteil an investorengeführten MVZ in der zahnärztlichen Versorgungslandschaft ist gleichbedeutend mit einer steigenden Gefahr für die Patientenversorgung. Dies zeigen bereits einige Beispiele aus umliegenden EU-Ländern, wo viele tausend Patienten plötzlich vor verschlossenen Türen standen.
Wortlaut des Antrags:
Die Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte fordert den Verordnungsgeber auf, die seit Jahrzehnten überfällige Punktwerterhöhung in der GOZ endlich vorzunehmen und jährlich adäquat anzupassen.
Begründung
Der Verordnungsgeber steht laut §15 Zahnheilkundegesetz (ZHG) in der Pflicht, den Punktwert der GOZ regelmäßig anzupassen. Seit Jahrzehnten findet diese Anpassung des Punktwertes nicht statt. In dieser Zeit stieg der Verbraucherpreisindex in Baden-Württemberg um 108,6 Punkte. Die Einzelleistung wird seit 1965 zum gleichen Honorar erbracht. Eine Kompensation der allgemeinen Kostenentwicklung über den Steigerungsfaktor ist nicht zulässig. Der Steigerungsfaktor dient nur zur Abbildung von Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand der erbrachten Leistung.
Wortlaut des Antrags:
Die Hauptversammlung des FVDZ empfiehlt der Zahnärzteschaft, die ePA grundsätzlich nur mit strukturierten Daten zu befüllen.
Begründung
Nur mit strukturierten Daten können Verbesserungen der medizinischen Versorgung erreicht werden. Die Entwicklung der hierfür notwendigen Werkzeuge, beispielsweise auf Basis von Medizinischen Informationsobjekten (MIO), kann nur Zug um Zug erfolgen.
Derzeit steht nur das MIO „Zahnbonusheft“ für die zahnärztliche Versorgung zur Verfügung. Weitere Befüllungen mit strukturierten Daten sind in der Konzipierung. Deren Praxistauglichkeit wird in den zukünftigen Jahren erwartet.
Wortlaut des Antrags:
Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die
Bundesregierung auf:
1. Die freiberuflich inhabergeführten Praxen als Rückgrat der ambulanten zahnmedizinischen Versorgung anzuerkennen und zu fördern.
2. Die Budgetierung in allen Bereichen der Zahnmedizin abzuschaffen.
3. Gesetze die Gesundheitsversorgung betreffend nur nach dem Prinzip „one in – two out“ zu erlassen.
4. Die Bürokratielast in den Praxen nachhaltig abzubauen.
5. Eine freie Arztwahl und eine freie, direkte Arzt-Patientenbeziehung aufrechtzuerhalten.
6. Gesundheitsdaten besonders zu schützen und deren Speicherung und Auswertung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten im jeweiligen Einzelfall zu zulassen.
7. Die Kostenerstattung zu vereinfachen.
8. Die Honorierung den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Praxen anzupassen.
9. Versorgungsfremde Investoren im Gesundheitswesen einzudämmen.
10. Den Kurswechsel weg von der Staatsmedizin einzuleiten.
Begründung
Die Versorgung der Bevölkerung mit zahnmedizinischen Leistungen ist gezeichnet von überbordender Bürokratie, dysfunktionaler Digitalisierung und staatlichen Eingriffen in die Selbstverwaltung. Das Ergebnis sind zahnarztlose Landstriche, früh aus der Versorgung aussteigende Zahnmediziner, fehlender und mutloser Nachwuchs. Der FVDZ zeigt seit Jahren den Weg aus der Misere auf und macht der Politik Vorschläge zur Gegenreaktion. Die Politik ist aber bis heute unwillig, den eingeschlagenen Weg in die Versorgungskrise zu verlassen