42: Herz schützen – Parodontitistherapie sicherstellen

Wortlaut des Antrags:

Die Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, die in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eingeführte präventionsorientierte Parodontitistherapie als gesetzliche Früherkennungs- und Vorsorgeleistung anzuerkennen, budgetfrei zu stellen und enstprechende Regelungen in den Entwurf für ein Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) aufzunehmen.

 

Begründung:

Durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wurde der Entwurf für ein Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) vorgelegt. Parodontitis ist ein wesentlicher Co-Faktor für die Entstehung von Herz-Kreislauferkrankungen. Durch eine unbehandelte bzw. zu spät erkannte Parodontitis entstehen im Gesundheitssystem hohe Folgekosten. Es entbehrt jeder Logik, wenn durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der präventionsorientierten Parodontitistherapie die Mittel entzogen werden und die Krankenkassen andererseits in Herzvorsorge investieren sollen. Die Parodontitistherapie muss gesetzlich im GHG verankert werden, und die erforderlichen Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden.

37: Bürokratieabbau

Wortlaut des Antrags:

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die politisch Verantwortlichen auf, den Ankündigungen unter dem Schlagwort „Bürokratieabbau“ endlich konkrete Maßnahmen folgen zu lassen. Vorschläge der Zahnärzteschaft liegen seit langem vor.

 

Begründung  

33: ePA praxisgerecht gestalten – Sanktionierung zurücknehmen

Wortlaut des Antrags:

Die HV des FVDZ fordert den Gesetzgeber und insbesondere die Gematik auf, zu gewährleisten, dass die beschlossene Pflichtbefüllung der im Opt-Out-Verfahren eingeführten elektronischen Patientenakte (ePa) von den Praxen in einem praxistauglichen und niederschwelligen Verfahren gestaltet wird. Grundsätzlich wird jegliche Sanktions- und Fristenpolitik in der Digitalgesetzgebung durch das BMG abgelehnt.

Begründung  

27: Unterstützung der Verschärfung des Strafrechts zum Schutz von Zahnärztinnen und Zahnärzten und des Praxispersonals

Wortlaut des Antrags:

Die Hauptversammlung des FVDZ unterstützt die Initiative von Dr. Marco Buschmann, Bundesminister für Justiz, zur Verschärfung des Strafrechts gegen Gewalt in medizinischen Einrichtungen.

Der Freie Verband ist zutiefst besorgt über die zunehmenden Berichte von Gewaltakten gegenüber Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie dem Praxispersonal. Diese Vorfälle von gesteigerter Aggression und Gewalt durch Patienten sind nicht zu tolerieren und untergraben auch das Vertrauen in das Gesundheitssystem insgesamt. Offene Aggressionen und ein forderndes Verhalten haben massiv zugenommen.

Daher begrüßt der Bundesvorstand die Initiative von Dr. Marco Buschmann, Bundesminister für Justiz, zur Verschärfung des Strafrechts gegen Gewalt in medizinischen Einrichtungen.

„Wir wollen Rettungskräfte oder auch das medizinische Personal besser vor Anfeindungen und Gewalt schützen“, sagt Buschmann. Denn in ihrer Tätigkeit führe jede
Art von Verzögerung oder Blockade zu besonderen Gefahren.

Selbstverständlich müssten niedergelassene Ärzte sich nicht alles bieten lassen. „Wer in eine Zahnarzt- oder Arztpraxis geht, dort Menschen bedroht, beleidigt, sie mit Gewalt angeht oder das Hausrecht verletzt, macht sich schon heute strafbar“, so Buschmann.

Nur durch den Schutz der Niedergelassenen und ihrer Mitarbeiter ist ein Zugang zu hochwertiger medizinischer und zahnmedizinischer Versorgung zu gewährleisten und ist somit eine vorrangige gesellschaftliche Aufgabe. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sind ein notwendiger Schritt und verdienen daher uneingeschränkte Unterstützung.

26: Einführung der ePA verschieben

Wortlaut des Antrags:

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Bundesvorstand des FVDZ sowie den Vorstand der KZBV und das Präsidium der BZÄK dazu auf, sich gemeinsam für eine Verschiebung
der Einführung der EPA 3.0 oder „ePA für alle“ beim Bundesministerium für Gesundheit einzusetzen, bis die Voraussetzungen einer einfachen Befüllung und eine abschließende
und erfolgreich getestete Interoperabilität und Strukturierung der eingestellten Datenformate vorliegen. Zudem muss ein klarer Rechtsrahmen für den Umgang mit den
eingestellten Daten festgelegt werden. Bis dahin wird das BMG aufgefordert, die Frist zur Einführung der ePA auszusetzen.

 

Begründung  

19: Honorierung zahnärztlicher Leistungen gestalten

Wortlaut des Antrags:

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte ruft die Zahnärztinnen und Zahnärzte auf, angesichts ausbleibender Punktwertanpassungen die Honorierung zahnärztlicher Tätigkeiten im erforderlichen Maß mit Hilfe des § 2 zu vereinbaren oder bei analoger Berechnungsmöglichkeit mittels des § 6 zu gestalten.

Begründung  

16: iMVZ-Regulierungsgesetz und Antrag 32: – iMVZ Gründungsbefugnisse beschränken

16 – iMVZ-Regulierungsgesetz

Wortlaut des Antrags:

Die Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, den Ankündigungen zur Eindämmung des Ausverkaufs der ambulanten Versorgung durch Finanzinvestoren endlich Taten folgen zu lassen und unverzüglich ein Regulierungsgesetz für investorengeführte Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) vorzulegen.

Der Maßnahmenkatalog des Bundesratsbeschlusses vom 16.06.2023 (BR-Drucksache 211/23) enthält geeignete Regelungen, deren Umsetzung schon mehrmals versprochen/zugesagt wurde.

 

32 – iMVZ Gründungsbefugnisse beschränken

Wortlaut des Antrags:

Die HV des FVDZ fordert den Gesetzgeber auf, endlich die Gründungsbefugnisse für iMVZ im zahnärztlichen Bereich zu beschränken.

Insbesondere ist es dringend geboten, die Teilnahme von iMVZ an der zahnärztlichen Versorgung räumlich und fachlich klar am stationären Versorgungsauftrag des Gründungskrankenhauses zu fixieren.

Begründung  

15: Punktwerterhöhung GOZ

Wortlaut des Antrags:

Die Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte fordert den Verordnungsgeber auf, die seit Jahrzehnten überfällige Punktwerterhöhung in der GOZ endlich vorzunehmen und jährlich adäquat anzupassen.

Begründung

5.1: Befüllung der ePA

Wortlaut des Antrags:

Die Hauptversammlung des FVDZ empfiehlt der Zahnärzteschaft, die ePA grundsätzlich nur mit strukturierten Daten zu befüllen.

Begründung  

2: Resolution

Wortlaut des Antrags:

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die

 Bundesregierung auf:

 1. Die freiberuflich inhabergeführten Praxen als Rückgrat der ambulanten zahnmedizinischen Versorgung anzuerkennen und zu fördern.

 2. Die Budgetierung in allen Bereichen der Zahnmedizin abzuschaffen.

 3. Gesetze die Gesundheitsversorgung betreffend nur nach dem Prinzip „one in – two out“ zu erlassen.

 4. Die Bürokratielast in den Praxen nachhaltig abzubauen.

 5. Eine freie Arztwahl und eine freie, direkte Arzt-Patientenbeziehung aufrechtzuerhalten.

 6. Gesundheitsdaten besonders zu schützen und deren Speicherung und Auswertung  nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten im jeweiligen Einzelfall zu zulassen.

 7. Die Kostenerstattung zu vereinfachen.

 8. Die Honorierung den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Praxen anzupassen.

 9. Versorgungsfremde Investoren im Gesundheitswesen einzudämmen.

 10. Den Kurswechsel weg von der Staatsmedizin einzuleiten.

 

Begründung  

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