51: Arbeitsauftrag: Mutterschutz für selbständige Zahnärztinnen

Wortlaut des Auftrags:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Bundesvorstand auf, in Zeiten der zunehmenden Feminisierung des zahnmedizinischen Berufes ein Konzept für eine Mutterschutzregelung für selbständig freiberuflich tätige Zahnärztinnen zu entwickeln

 

Begründung:

Die Attraktivität der freiberuflich selbständigen Tätigkeit für junge Kolleginnen kann deutlich erhöht werden, indem der Bundesvorstand an dem schon in Arbeit befindlichen Gesetzentwurf die Interessen der Zahnärztinnen einbringt.

49: Selbstverwaltung stärken – Handlungs- und Gestaltungsspielräume schaffen

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert die Bundesregierung auf, die Selbstverwaltung zu stärken, indem sie

– das Subsidiaritätsprinzip vollumfänglich beachtet und erfüllt.

– sich künftig auf Rahmenvorgaben beschränkt, die Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die Selbstverwaltung ausbaut statt – wie aktuell – immer weiter beschneidet. Selbstverwaltung benötigt, um kraftvoll und wirkungsvoll ihren Auftrag in unserer Gesellschaft zu erfüllen, einen weiten Ermessens- und Gestaltungsspielraum.

– auf starre Fristen und detaillierte Vorgaben bei Aufträgen an die (gemeinsame) Selbstverwaltung und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verzichtet. Immer weiterreichende gesetzliche Vorgaben verhindern, dass die Selbstverwaltung ihrem Auftrag zur Gestaltung von Versorgung nachkommen kann.

– die fortgesetzten Eingriffe der staatlichen Organe in die Funktionsabläufe der Körperschaften der gemeinsamen Selbstverwaltung beendet. Dazu gehört auch, dass die Bundesregierung sich im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten strikt auf eine maßvoll ausgeübte Rechtsaufsicht beschränkt.

– die mit Beschluss vom September 2022 erhobene Forderung des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages zur Einführung von Prüfrechten des Bundesrechnungshofes gegenüber KZBV und KZVen zurückweist. Diese ist aus rechtlicher Sicht nicht haltbar und mit Blick auf bereits bestehende engmaschige Prüfstrukturen bei KZBV und KZVen unzweckmäßig sowie unwirtschaftlich. Darüber hinaus drohen Doppel- bzw. Parallelstrukturen sowie hoher Bürokratieaufwand verbunden mit erheblichen Kosten.

 

Begründung:

Die Selbstverwaltung ist eine tragende Säule unseres Gesundheitswesens. Selbstverwaltung steht für eine besondere Sachnähe: nah am Versorgungsgeschehen, nah an den Problemen vor Ort. Sie lebt neben ihrer hohen Fachkompetenz von der Identifikation und dem besonderen Verantwortungsbewusstsein ihrer Mitglieder. Dies wurde zuletzt auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie deutlich.

47: GOZ-Novellierung

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung fordert alle Bundestagsabgeordneten auf, dem Bundestagsantrag Drucksache 20/7586 „Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte jetzt novellieren“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den relevanten Ausschüssen und im Deutschen Bundestag zuzustimmen.

45: Abschaffung statt Verschärfung von § 95 d SGB V

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, auf die im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) vorgesehenen Erweiterungen des § 95d SGB V zu verzichten und stattdessen die Nachweispflicht in § 95d Abs. 3 Satz 1 SGB V und die Regelungen zum Verfahren in § 95d Abs. 6 SGB V zu streichen.

 

Begründung:

Gemäß vorliegendem Kabinettsentwurf des GDNG soll in § 95d SGB V die Verpflichtung der Vertrags(zahn)ärzte zur Fortbildung ergänzt werden. Neben den bislang erforderlichen Fachkenntnissen sollen zukünftig auch „Fähigkeiten und Fertigkeiten“ eingefordert werden. Dies ist völlig überflüssig, da praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten seit jeher Bestandteile zahnmedizinischer Fortbildungen sind. Der Verzicht auf die Nachweispflicht in § 95d Abs. 3 Satz 1 SGB V und die Regelungen zum Verfahren in § 95d Abs. 6 SGB V gehören zu den konkreten Vorschlägen von KZBV und BZÄK zum Bürokratieabbau, den die Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt hat und die endlich umzusetzen sind.

44: Rückkehr zum gestuften Rollout des E-Rezeptes, auf Sanktionen verzichteh

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, den Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik vom 22.06.2023 aufzuheben und zum gestuften Rollout gemäß Beschluss vom 31.05.2022 zurückzukehren. Die im Kabinettsentwurf des Digitalgesetzes (DigiG) vorgesehenen Sanktionen im § 360 Abs. 17 SGB V sind zurückzunehmen.

 

Begründung:

Nach Presseberichten kam es Ende September in unzähligen Apotheken zu massiven Problemen bei der Einlösung von E-Rezepten mit der eGK. Vielerorts mussten die betroffenen Apotheken ihre Kunden unversorgt wegschicken bzw. um ein Papierrezept bitten. Dabei hatte die gematik erst am 31.08.23 per Pressemitteilung erklärt, dass der neue Einlöseweg für das E-Rezept jetzt in ganz Deutschland flächendeckend verfügbar sei. Der Vorfall zeigt, dass das System noch nicht für die Nutzung unter Volllast (ca. 1,5 Millionen Rezepte täglich) geeignet ist. Nur ein schrittweiser Rollout erlaubt es, alle Einlösewege des E-Rezeptes ausgiebig zu testen, Kinderkrankheiten zu beheben und die Akzeptanz bei allen Beteiligten (Ärzten/Zahnärzten, Apotheken und Patienten) zu erhöhen.

43: Anerkennung Tagesabschlussdokumentation

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) auf, statt Einzeldokumentationen bei der Aufbereitung von Medizinprodukten künftig eine Tagesabschlussdokumentation zu empfehlen.

 

Die Aufsichtsbehörden der Länder werden zugleich aufgefordert, durch bundesweite Anerkennung der Tagesabschlussdokumentation Zahnarztpraxen von sinnloser Bürokratie zu entlasten.

 

Begründung:

In der 2012 durch die KRINKO und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichten Empfehlung „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ wird die Dokumentation einzelner Arbeitsprozesse bei der Aufbereitung festgelegt. Das führt zu unnötiger Bürokratie und Bindung von Arbeitskräften.

 

Die mit einer Negativliste über abweichende Vorkommnisse bei der Aufbereitung von Medizinprodukten ergänzte Tagesabschlussdokumentation erspart die Dokumentation einzelner Aufbereitungsschritte, ohne die Qualität und die Sicherheit der Verfahren zu gefährden.

42: Digitalisierung – ja, wenn sie Nutzen bringt!

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Bundesregierung auf, die Digitalisierung im Gesundheitswesen unter Einbeziehung der (zahn)ärztlichen Selbstverwaltung so zu gestalten, dass sie zu Arbeitsentlastung und Kostenersparnis führt und so ein Mehrwert für die Patientenbehandlung entsteht.

Anwenderorientierte Digitalisierung schafft Akzeptanz bei allen Beteiligten und bedarf keiner Sanktionen (vgl. Entwurf § 360 Absatz 17 Satz 2 SGB V).

 

Begründung:

Die gegenwärtige Digitalstrategie der Bundesregierung erfüllt die Erwartungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht. Digitalisierung kann nur gelingen, wenn die Zahnärzteschaft auch in Zukunft in alle Entscheidungsprozesse aktiv eingebunden ist. Mit der Ankündigung, die gematik in eine rein staatliche Struktur zu überführen, klammert man die Selbstverwaltung und fachliche Expertise aus.

Die Hauptversammlung begrüßt grundsätzlich eine Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Gebraucht werden zahnmedizinische Anwendungen, die Zahnärztinnen und Zahnärzte in ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Dadurch steht mehr Zeit zur Patientenversorgung zur Verfügung. Wenn Digitalisierung sinnvoll eingesetzt wird, führt sie zu Arbeits-, Zeit-, Kosteneinsparungen und kann zum Bürokratieabbau beitragen. Nur ausgereifte Lösungen dürfen Eingang in die Versorgung finden. Nach ihrer Einführung müssen diese kontinuierlich evaluiert, angepasst und weiterentwickelt werden.

39: Honorierung in der GOZ der zahnärztlichen Tätigkeit in der GOZ gestalten

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte ruft die Zahnärztinnen und Zahnärzte auf, angesichts ausbleibender Punktwertanpassungen in der GOZ die Honorierung zahnärztlicher Tätigkeiten im erforderlichen Maß mit Hilfe des § 2 zu vereinbaren oder bei analoger Berechnungsmöglichkeit mittels des § 6 zu gestalten.

37: Gesundheitsversorgung mit Zukunft: Freiberuflichkeit statt Kommerzialisierung

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK; 2021 und 2022) und des Bundesrats (2023) Folge zu leisten und die Zulassung von investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) endlich zu regulieren. Der Bundesrat hat einen Antrag zur Verhinderung des wachsenden Einflusses von Finanzinvestoren auf die ambulante Versorgung verabschiedet. Jede weitere Verzögerung führt zur Veränderung der Versorgungslandschaft zulasten der freiberuflich selbstständigen Praxis und gefährdet die bewährte flächendeckende ambulante Versorgung.

Darüber hinaus ist es zur Information der Patientinnen und Patienten unbedingt erforderlich, eine Regelung zur Transparenz der Eigentumsverhältnisse zu implementieren.

 

Begründung:

Ein Drittel aller zahnärztlichen MVZ befindet sich inzwischen in der Hand fachfremder Investoren. iMVZ sind ausschließlich den Renditeinteressen ihrer Aktionäre verpflichtet. Die Forderungen der Zahnärzteschaft nach einem räumlichen und fachlichen Bezug und nach Transparenz der Besitzverhältnisse werden seitens des BMG ignoriert.

 

Weiteres Abwarten bedroht die funktionierende, hochqualitative wohnortnahe und am Patientenwohl orientierte zahnärztliche Versorgung. Umsatzdruck in iMVZ führt zu Qualitätsverlust und Überbehandlung. iMVZ verbessern nicht die Versorgung, da sie zu 80 Prozent in ausreichend zahnärztlich versorgten Gebieten gegründet werden.

36: „Wir geben Deutschland das Lächeln zurück“

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte unterstützt die vom Bundesvorstand initiierte Image-Kampagne zur Darstellung des Wertes der freiberuflich selbstständigen Praxen für die Mundgesundheit in Deutschland.

Sie begrüßt zugleich die Kampagne der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung gegen die Wiedereinführung der Budgetierung im zahnärztlichen Bereich.

 

Die Hauptversammlung fordert alle Kolleginnen und Kollegen auf, Kontakte zur Presse, zu politischen Parteien und in gesellschaftlichen Gruppen zu nutzen, um den berechtigten Forderungen der Zahnärzteschaft zum Erhalt der hochwertigen flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung Nachdruck zu verleihen.

 

Begründung:

Das im November 2022 verabschiedete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) schränkt die zahnmedizinische Versorgung der Patienten massiv ein.

 

Mit der im Gesetz enthaltenen strikten Budgetierung für 2023 und 2024 werden der Versorgung die erst kürzlich zugesagten Mittel für die neue, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie wieder entzogen. Fast alle der rund 30 Millionen Patientinnen und Patienten, die an der Volkskrankheit Parodontitis leiden, werden damit faktisch eines Leistungsanspruches beraubt, der erst im Vorjahr in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen und von allen Beteiligten als ein Meilenstein für die Mund- und Allgemeingesundheit begrüßt wurde.

Parodontitis steht im Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes und stellt zugleich ein Risiko für Schwangere, demenziell erkrankte Patienten sowie für schwere Verläufe bei Infektionen mit dem Coronavirus dar.

Mit diesem Gesetz verschließt die Ampel wissentlich die Augen vor den gesundheitlichen Folgen für unsere Patienten und wirft gleichzeitig die von ihr gepredigten Prinzipien von Nachhaltigkeit und Prävention in der Gesundheitsversorgung vollständig über Bord.

Dieses Gesetz ist präventionsfeindlich und gefährdet nachhaltig die Zahn- und Allgemeingesundheit der Patienten und ist verantwortungslos.

Entgegen seiner Aufgabe, für die allgemeine Gesundheitsversorgung aller Bürger zu sorgen, nimmt der Minister Lauterbach durch den faktischen Entzug von zugesagten finanziellen Mitteln zur Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis das Entstehen und die Verschlimmerung von schwerwiegenden Allgemeinerkrankungen sehenden Auges in Kauf.

 

Die Auswirkungen des GKV-FinStG sind mit erheblichen Folgekosten für die Beitragszahler und Krankenkassen verbunden. Im zahnärztlichen Bereich summieren sich diese auf rund 200 Mio. Euro jährlich. Hinzu kommen massive Folgekosten im ärztlichen Versorgungsbereich.

 

Deshalb ist die gesamte Zahnärzteschaft aufgefordert, im Rahmen der KZBV-Kampagne „ZÄHNE ZEIGEN“ die Öffentlichkeit über die massiven Folgen für die Gesundheit aller Bürger aufzuklären.

34: Resolution – Politikwechsel jetzt

Wortlaut des Antrages:

 

Freiberuflichkeit und Subsidiaritätsprinzip

 

Das ordnungspolitische Konzept Deutschlands beruht auf dem Subsidiaritätsprinzip als zentrales Element. Es besagt, dass staatliche Institutionen nur eingreifen sollen, wenn die Möglichkeiten der niedrigeren Hierarchien nicht ausreichen. Die ambulante Gesundheitsversorgung mit ihren freiberuflich selbstständig geführten Praxen zusammen mit den Einrichtungen der Selbstverwaltung entspricht diesem Ideal. Unternehmerische Einsatzbereitschaft und Leistungswille von Zahnärzten und Ärzten in den Praxen haben in Verbindung mit ihrer freiberuflichen Gemeinwohlverpflichtung zu einer hohen Versorgungsqualität zahnmedizinischer und medizinischer Behandlungen in Deutschland und hochgradiger Wertschätzung durch die Patienten geführt. Der Staat scheint jedoch diese Auffassung nicht zu teilen.

 

Die Gesundheitsgesetzgebung der letzten Jahrzehnte hat die staatliche Einflussnahme immer weiter verstärkt und die Subsidiarität durch massive Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung deutlich geschwächt. Zitate wie das von der brandenburgischen Gesundheitsministerin stammende „die Selbstverwaltung sei extrem komplex, werde von niemandem mehr verstanden und sei auch für unsere Demokratie ein Problem“ zeigen deutlich, dass der Staat sich in Teilen bereits vom Subsidiaritätsprinzip verabschiedet hat.

 

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte sagt hierzu klar: Das Subsidiaritätsprinzip ist die Geschäftsgrundlage für die ambulante Versorgung der Bürgerinnen und Bürger durch Zahnärzte und Ärzte. Wer die Selbstverwaltung bis zur Karikatur ihrer selbst beschränkt, wer die freiberuflichen Praxen mit immer neuen Auflagen überfrachtet, riskiert den Fortbestand ihrer Strukturen und damit ihrer Leistungsfähigkeit. In einem engen und von staatlichem Misstrauen geprägten Umfeld gedeiht kein Engagement.

 

Das staatliche Verhalten zeigt daher nicht nur einen Mangel an Weitblick, es ist in seinen Auswirkungen schlicht verantwortungslos und hat politisch einen massiven Vertrauensverlust zur Folge.

 

Der FVDZ fordert deshalb dringend einen Politikwechsel hin zu einer Gesundheitspolitik, die die nachfolgenden Punkte sicherstellt:

 

1) Die Akzeptanz der freiberuflich selbstständigen Praxis als tragende Säule der ambulanten zahnärztlichen Versorgung

 

2) Die Anerkennung und die Förderung der subsidiären Strukturen der Selbstverwaltung

 

3) Den Erhalt von Niederlassungs- und Therapiefreiheit

 

4) Die ungekürzte Vergütung aller erbrachten zahnärztlichen Leistungen zu betriebswirtschaftlich kalkulierten Honoraren.

33: Umsetzung der Forderungen der Petition „Rettet die zahnärztliche Grundversorgung“

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert das BMG auf, die Petition „Rettet die zahnärztliche Grundversorgung“ nicht weiter zu ignorieren, sondern zu bearbeiten. Gleichzeitig wird der Petitionsausschuss des Bundestages aufgefordert, dieses Thema auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen.

 

Begründung:

In der onlinePetition „Rettet die zahnärztliche Grundversorgung“ (https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-zahnaerztliche-grundversorgung-keine-honorarkuerzung-fuer-zahnaerzte) wurde die vom gesamten Berufsstand unterstützte Forderung nach sofortiger Rücknahme der im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten Budgetierung zahnärztlicher Leistungen mit großer Resonanz der Öffentlichkeit unterstützt und dem Petitionsausschuss des Bundestages zu Behandlung übergeben. Der Petitionsausschuss hat mit Verweis einer Stellungnahme des BMG (Schreiben des BMG vom 15.08.2023, AZ 227-45//22), in der die augenblickliche Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes auf die Versorgung von Parodontopathien durch das BMG erläutert wird, die weitere Behandlung der Petition im Bundestag abgelehnt.

Die Begründung einer notwendigen Einschränkung der Ausgaben im zahnärztlichen Bereich durch das BMG ist ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen und der Patientinnen und Patienten. Die Folge – zahnärztliche Leistungen insbesondere auch die seit 2021 neu eingeführte systematische Behandlung von Parodontopathien werden eingeschränkt und die aktuelle wirtschaftliche Belastung der Praxen wird insbesondere in ländlichen, strukturschwachen Regionen zu Praxisschließungen führen.

32: Bürokratieentlastung jetzt!

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte begrüßt die Initiative der Bundesregierung zum Abbau von Bürokratielasten. Sie fordert den Bundesgesundheitsminister auf, die zahlreichen und sofort wirksamen Vorschläge der Zahnärzteschaft, niedergelegt im Maßnahmenkatalog „Gemeinsam Bürokratie abbauen!“ der KZBV und der BZÄK, mit dem Bürokratieentlastungsgesetz umzusetzen.

 

Begründung:

Überbordende Bürokratie in Arzt- und Zahnarztpraxen kostet Zeit, Geld und bindet Ressourcen. Der Begriff „Bürokratieentlastung“ hat es inzwischen auf die Agenda des Bundeskabinetts geschafft. Tatsächlich wurden den Praxen aber originäre Verwaltungsarbeiten der Krankenkassen zusätzlich aufgebürdet. Beim jüngst vorgelegten Eckpunktepapier des Justizministers blieb der Gesundheitsbereich komplett ausgespart. Bis Ende September wollte das BMG „Empfehlungen für ein Bürokratieentlastungsgesetz“ vorlegen, was bisher bedauerlicherweise ausblieb.

Die Praxen brauchen eine konkrete und effektive Entlastung von bürokratischen Tätigkeiten, die die eigentliche Berufsausübung behindern und unnötige Zeit kosten, die in der Patientenversorgung fehlt.

29: Rezertifizierungswahnsinn beendet!

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert die politisch Verantwortlichen auf EU-Ebene auf, Rezertifizierungen vorhandener Materialien und Geräte, die sich im Markt etabliert haben, abzuschaffen.

 

Begründung:

Geräte, Materialien und Instrumente, die sich im Markt in Benutzung befanden, die im Markt bleiben und weiter Anwendung finden werden und sollen, haben sich bewährt und zeigen ihren Nutzen und Sicherheit. Insofern sich weder die Bauart noch die Funktion bzw. die Zusammensetzung und Anwendungsvorgaben verändern, ist eine Rezertifizierung entbehrlich. Im Gegenteil: eine wiederkehrende Rezertifizierung sorgt bei den Herstellern für großen finanziellen Aufwand, so dass diese ihre Produkte eher vom Markt nehmen.

Daher ist auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die entsprechenden Verordnungen (EU) 2017/745 sowie (EU) 2017/746 vor ihrem In-Kraft-Treten im Mai 2024 in Hinblick auf die erprobten bzw. etablierten Geräte, Instrumente und Materialien entschärft und angepasst wird.

So wird verhindert, dass die Praxen, Behandler, Teams und die Patienten auf Alternativen ausweichen müssen, die ggf. weniger erprobt sind und ggf. auch einen nicht unerheblichen finanziellen Mehraufwand bedeuten.

28: Abschaffung Erstvalidierung bei Neugeräten

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Verordnungsgeber auf, die Verpflichtung der Praxen zur Erstvalidierung von Neugeräten gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) bei Aufstellung bzw. Installation abzuschaffen und damit einen Beitrag zum Abbau unnötiger Bürokratie in den Praxen zu leisten.

 

Begründung:

Validierte Verfahren zur Aufbereitung von Medizinprodukten wurden in den Krankenhäusern eingeführt, da die dort verwendeten Großgeräte auf die Anforderungen des Krankenhauses konzipiert und erst vor Ort zusammengebaut wurden. In der Folge mussten diese im Rahmen einer Erstvalidierung ihre Funktionstüchtigkeit mit den Betriebsmitteln des Krankenhauses (Betriebswasser, Verpackung etc.) beweisen.

Die Erstvalidierung nach Aufstellung von in der MPBetreibV genannten Neugeräten in den ambulanten Praxen ist verzichtbar, da eine entsprechende Überprüfung bereits vom Hersteller im Rahmen der Endkontrolle nach Produktion durchgeführt wird. Den Nachweis der für die Inbetriebnahme eines neuen Medizinproduktes erforderlichen Parameter kann der Hersteller dem Gerät beilegen. Das Intervall bis zur Revalidierung wiederum kann der Hersteller unter Berücksichtigung der spezifischen technischen Aspekte vorgeben. In der MPBetreibV muss dann nur die Verpflichtung zur Berücksichtigung dieser Vorgaben festgelegt werden.

22: Mitarbeiterbedarf sichern, Quereinsteiger

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Bundesvorstand des Freien Verbandes und alle zuständigen Körperschaften auf, darauf hinzuwirken, zur Verhinderung des drohenden Mangels an Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den zahnärztlichen Praxen auch Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen mit geprüften Teilqualifikationen der Zahnärztekammern (z.B. in Hygiene und Stuhlassistenz) die Ausübung dieser Tätigkeiten rechtssicher zu gewähren.

Es handelt sich dabei nicht um eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, sondern um ein Zertifikat der Zahnärztekammern. Eine spätere Ausbildung der Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen ist bei entsprechender Eignung natürlich jederzeit möglich und anzustreben.

Das Berufsbild der Zahnmedizinischen Fachangestellten bleibt insofern geschützt, als dass das Zahnheilkundegesetz deren Tätigkeitsrahmen eindeutig regelt und definierte Tätigkeiten der Qualifikation einer (eines) zahnmedizinischen Fachangestellten zuordnet.

21: Kalkulation in der privaten Zahnheilkunde nach betriebswirtschaftlichen undfachlichen Kriterien gestalten

Wortlaut des Antrages:

 

Resolution

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte ruft die Zahnärzteschaft auf, die Folgen der Teuerung bei den Kalkulationen ihrer zahnärztlichen Leistungen zu berücksichtigen.

Dies kann rechtssicher nur mittels abweichender Vereinbarungen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ geschehen.

 

Begründung:

Die Hauptversammlung des FVDZ stellt fest, dass die seit 1988 eingetretene Teuerung einschließlich der inflationsgeprägten Jahre 2022/2023 nunmehr ca. 85 % ausmacht.

Der für den Teuerungsausgleich verbindlich verankerte Punktwert ist seit 35 Jahren unverändert geblieben.

Der Verordnungsgeber kommt seiner gesetzlichen Verpflichtung nach Ausgleich der Interessen der Zahnärzte mit den zur Zahlung Verpflichteten gemäß § 15 Zahnheilkundegesetz trotz aller politischen Bemühungen der verbandlich organisierten und körperschaftlich verfassten Zahnärzteschaft nicht nach.

Das Bundesverfassungsgericht nimmt Klagegesuche dagegen nicht an und verweist auf die mögliche Anwendung diesbezüglicher Paragraphen zur Gestaltung der Angemessenheit der Liquidationen. Die Teuerung ist volkswirtschaftliche Realität und betriebswirtschaftlicher Zwang.

Daher sind die Zahnärztinnen und Zahnärzte gezwungen, für die rechtskonforme Liquidation den Paragraphen 2 Abs. 1 und 2 zu nutzen.

Für nicht beschriebene oder neue oder dem Leistungsinhalt nach stark veränderte GOZ – Leistungen kann eine entsprechende Analog-Berechnung durchgeführt werden.

Der für Besonderheiten bei der Behandlung von Patienten vorgesehene § 5, Abs.2 (Steigerungsfaktor) ist zum Ausgleich der allgemeinen Teuerung nicht einschlägig und deshalb ungeeignet.

16: Stärkung der ambulanten Versorgung

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, den ambulanten Sektor nicht länger zu benachteiligen. Das Hauptaugenmerk sollte nicht nur auf der stationären Versorgung insbesondere durch große Krankenhausketten liegen.

 

Begründung:

Die Benachteiligung der (zahn-)ärztlichen Praxen gegenüber dem stationären Bereich muss sofort beendet werden. Die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) wieder eingeführte Budgetierung zahnärztlicher Leistungen bedeutet einen Rückschritt in längst vergangene Zeiten und ist sofort aufzuheben. Die Grundversorgung sollte für die gesetzlich versicherten Patienten gewährleistet sein und vollständig finanziert werden.

15: Attraktivität der selbständigen Zahnarztpraxen – demographischer Wandel

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert die Landesregierungen auf, bessere Rahmenbedingungen für die Attraktivität der freiberuflichen Tätigkeit zu schaffen.

 

Begründung:

Durch den demographischen Wandel in der Zahnärzteschaft kommt es zu einer zu-nehmenden Unterversorgung.

Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sind die Basis der wohnortnahen, flächendeckenden und hochqualitativen Patientenversorgung, vor allem in ländlichen Gebieten.

Dem sollte mit Maßnahmen durch die jeweiligen Landesgesetzgeber entgegengewirkt werden. Die eigene Niederlassung für die jungen Kolleginnen und Kollegen muss insbesondere auf dem Land durch entsprechende Softskills (gute Infrastruktur, Internetanbindung, gute wohnortnahe Schulen, etc…) attraktiver gestaltet werden.

12: Punktwerterhöhung GOZ

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert das Bundesministerium für Gesundheit und dessen aufsichtsführendes Organ (Bundestag) auf, die seit Jahrzehnten überfällige Punktwerterhöhung in der GOZ endlich vorzunehmen, sowie danach jährlich zu indexieren.

 

Begründung:

Laut §15 Zahnheilkundegesetz (ZHG) steht der Gesetzgeber in der Pflicht, die Gebührenverordnung (GOZ) regelmäßig so anzupassen, dass es zu einem berechtigen Interessenausgleich zwischen Zahnärzten und ihren Patienten kommt.

9: Elektronische Patientenakte (ePA)

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert alle zuständigen Gremien der zahnärztlichen Selbstverwaltung auf, alle Zahnärzte und Patienten über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Speicherung und Verwendung von Gesundheitsdaten in einer elektronischen Patientenakte aufzuklären (Opt-out).

 

Begründung:

So lange es keine Regelung des selektiven Datenzugriffs bei der ePA gibt, ist die Datensicherheit und die Schweigepflicht nicht gewährleistet.

Die Datenhoheit und die Verwaltung der Zugriffsrechte muss bei den Versicherten bleiben und nutzerfreundlich gestaltet sein.

8: Budgetierung abschaffen

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Gesetzgeber auf, die Budgetierung der zahnärztlichen Leistungen in der GKV vollständig und dauerhaft aufzuheben.

 

Begründung:

Die Budgetierung im vertragszahnärztlichen Bereich entbehrt jeder sachlichen Begründung. Der Anteil der vertragszahnärztlichen Leistungen an den GKV-Gesamtausgaben wurde seit dem Jahr 2000 durch konsequente Präventionsbemühungen um ein Drittel auf nur noch 6 % der Gesamtkosten gesenkt. Ausbleibende Prävention wegen fehlender Mittel führt zu hohen Folgekosten für die Solidargemeinschaft.

 

Wie durch die Evaluierung der neu implementierten PAR-Strecke gezeigt wurde, hat die wieder eingeführte Budgetierung schon in kurzer Zeit gravierende Folgen für die präventionsorientierte zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung gezeitigt.

 

https://www.kzbv.de/par-evaluationsbericht.1789.de.html

7: TI-Kostenerstattung

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Bundesgesundheitsminister auf, die Festsetzung der TI-Erstattung betriebswirtschaftlich fundiert zu kalkulieren und eine kostendeckende Refinanzierung sämtlicher finanzieller und zeitlicher Aufwendungen der Praxen für alle TI-Anwendungen budgetfrei sicherzustellen.

 

Begründung:

Mit der Einführung der sogenannten TI-Pauschale im Hauruck-Verfahren hat der Verordnungsgeber erneut versäumt, für eine kostendeckende Erstattung der Auslagen für sämtliche TI-Komponenten zu sorgen. Wie im Vorfeld befürchtet, werden die Praxen zur Vorleistung verpflichtet, in der sicheren Erwartung, dass am Ende der Pauschalen-Laufzeit nicht alle Ausgaben gedeckt sein werden. Die Ankündigung erster TI-Dienstleister, ihre Kosten an die neue Pauschale anzupassen, führt die Erwartung des BMG von sinkenden Preisen durch einen entstehenden Wettbewerb ad absurdum.

6: Personal / Wertschätzung

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte unterstützt die Forderung der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) nach deutlichen Gehaltssteigerungen sowie nach Wertschätzung und angemessener Anerkennung ihrer Leistungen in der Patientenversorgung.

Dazu ist eine vollumfängliche und zeitnahe Gegenfinanzierung dieser Kostensteigerung erforderlich – sowohl im GKV-Bereich (BEMA) als auch in der Privaten Gebührenordnung (GOZ).

 

Begründung:

Es ist eine beispiellose Form von Missachtung und Geringschätzung, dass für die Zahnmedizinischen Fachangestellten staatlicherseits weder eine Corona-Prämie noch eine Inflationsausgleichsprämie bereitgestellt wurde – wie für viele öffentlich Bedienstete geschehen.

Mehr als 200.000 ZFA übernehmen jeden Tag unverzichtbare Aufgaben in den zahnärztlichen Praxen. Sie benötigen zahnmedizinisches und betriebswirtschaftliches Wissen verbunden mit Einfühlungsvermögen und Geduld gegenüber den Patienten.

Zur Steigerung der Attraktivität des Berufs ist es notwendig, neben einer leistungsgerechten Bezahlung flexible Arbeitszeitmodelle und Unterstützung bei Fort- und Weiterbildung zu bieten sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Der Freie Verband setzt sich mit seiner Kampagne nachdrücklich auch für mehr Wertschätzung und Anerkennung des zahnmedizinischen Personals ein.

4: Keine Sanktionen bei fehlenden TI-Anwendungen

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Bundesvorstand des FVDZ auf, sich für den Wegfall der im neuen Digitalisierungsgesetz festgelegten Sanktionsmaßnahmen bei Nichtimplementierung der vorgeschriebenen TI-Anwendungen einzusetzen.

 

Begründung:

Sanktionen im Zusammenhang mit der Einführung von TI-Komponenten sind ein Beleg für das fehlende Vertrauen der Politik in die Überzeugungskraft des eigenen Zeitfahrplans. Das Misstrauen der Kolleginnen und Kollegen gegenüber wenig getesteten und häufig fehleranfälligen Komponenten der TI überwindet man nicht durch Strafandrohung, sondern durch einen geordneten, gut überprüften und schrittweisen Roll-out der einzelnen Anwendungen.

 

Außerdem ist von dem erklärten Ziel, die Bürokratie abzubauen, bisher wenig erkennbar. Ganz im Gegenteil wird die Bürokratie immer stärker in die Praxen verlagert, was den Fachkräftemangel und die Kostensteigerungen im ambulanten Bereich verschärft.

3: Schweigepflicht im EHDS

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Bundesregierung auf, bei den Gesprächen zur Weiterentwicklung des europäischen Gesundheitsdatenraums EHDS insbesondere die ärztliche Schweigepflicht sowie den Schutz der persönlichen Daten von Patientinnen und Patienten bedingungslos einzufordern.

 

Begründung:

In der EU wird die Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space -EHDS) beraten. Die nationalen Gesundheitssysteme sollen durch kompatible digitale Austauschformate miteinander verbunden werden. Damit sollen Gesundheitsdaten der Forschung und Industrie europaweit zugänglich gemacht werden.

Die Hauptversammlung begrüßt grundsätzlich die Ziele des EHDS. Der europäische Datenraum muss der Verbesserung der medizinischen Versorgung dienen. Sowohl das vertrauensvolle Arzt-Patientenverhältnis als auch die ärztliche Schweigepflicht dürfen nicht der Schaffung neuer Geschäftsfelder im Interesse der Medizin-, Pharma- und IT-Industrie geopfert werden. Gesundheitsdaten sind keine Ware. Die Übertragung ärztlicher Daten in strukturierte Datensätze kostet Zeit, die der Grundversorgung fehlt. Diagnosen und Therapiepläne sind ärztliche Leistungen, unterliegen der Schweigepflicht und sind urheberrechtlich Eigentum des Arztes. Ärzte können den Aufwand der Datenlieferung nicht kostenlos erbringen.

2: Erhalt der Therapiefreiheit und der freien Therapiewahl

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Bundesvorstand auf, auf die Politik einzuwirken, die Therapiefreiheit des Zahnarztes und die freie Therapiewahl des Patienten zu garantieren.

 

Begründung:

Nur der Zahnarzt ist durch sein Fachwissen befähigt, den Patienten zu beraten und mit ihm gemeinsam die geeignete Therapie festzulegen. Es ist eine Fehlentwicklung, dass fachfremde Dritte wie der Gesetzgeber, Kostenträger oder Investoren zunehmenden Einfluss haben. Gerade in der Zahnheilkunde bieten sich bei den meisten Krankheitsbildern unterschiedliche Versorgungsmöglichkeiten an. Die Einbeziehung des Patienten bei der Therapiewahl stärkt die Eigenverantwortung. Dies hat sich bewährt und ist die Grundlage für eine gute, flächendeckende Versorgung aller Patientinnen und Patienten.

001: Resolution

Wortlaut des Antrages:

Grundidee der Sozialen Marktwirtschaft Ludwig Erhards ist ein Gleichgewicht von unternehmerischer, marktwirtschaftlicher Freiheit einerseits und gesellschaftlicher, sozialer Verantwortung andererseits. Diesem Ideal entsprechen die freiberuflich selbstständig geführten Praxen im ambulanten Gesundheitswesen in idealer Weise.

Unternehmerische Einsatzbereitschaft und Leistungswille haben in Verbindung mit der Gemeinwohlverpflichtung zu einem beispiellosen Versorgungsrad mit zahnmedizinischen und medizinischen Dienstleistungen in Deutschland geführt.

Die Gesundheitsgesetzgebung der letzten Jahrzehnte hat den staatlichen Einfluss immer weiter verstärkt und marktwirtschaftliche Aspekte zurückgedrängt.

Gleichzeitig wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung immer weiter eingeschränkt und zuletzt sogar als „demokratiegefährdend“ diffamiert.

Diese Entwicklungen müssen sofort gestoppt und umgekehrt werden.

 

Der FVDZ fordert deshalb:

–        die Anerkennung der freiberuflich selbstständigen Praxis als tragende Säule der ambulanten zahnärztlichen Versorgung,

–        die ungekürzte Vergütung aller erbrachten zahnärztlichen Leistungen zu betriebswirtschaftlich kalkulierten Honoraren,

–        den Erhalt von Niederlassungs- und Therapiefreiheit,

–        eine von staatlichen Einflüssen befreite Selbstverwaltung.

 

Sollte keine Umkehr der verfehlten Gesundheitspolitik erfolgen, wird der FVDZ zu aktivem Widerstand aufrufen.

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