45: Integration des Zusammenspiels von Ökonomie und Ökologie in der Ausbildung

Das Studierendenparlament des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte bittet die Hauptversammlung, die Studierenden bei ihrer Forderung nach einer Integration von Aspekten der Nachhaltigkeit in Verbindung von Ökologie und Ökonomie zu unterstützen.

 

Begründung:

 

Nach der neuen Approbationsordnung gibt es Spielräume, Aspekte der Ökonomie (z. B. Betriebswirtschaft) sowie der Ökologie (Nachhaltigkeit) in die Lehre mit einzubeziehen. Diesem muss unbedingt Rechnung getragen werden. Dieses ist den Studierenden wichtig, da es ein entscheidender Faktor für die Zukunft der Ausbildung und die Berufsausübung ist.

44: Reset TI

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert ein sofortiges Moratorium und einen Reset beim weiteren Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI).

Begründung:

Die technischen Umsetzungsprobleme mit der TI sind weiterhin eindeutig und gravierend. Nicht nur die Praxen sind durch wiederkehrende und unvorhersehbare technische TI-Fehler immer wieder stark belastet.

41: Gesundheitsversorgung gehört nicht in die Hände von Spekulanten

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Politik auf, den ungebremsten Zustrom versorgungsfremder Finanzinvestoren aus dem In- und Ausland in die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung wirksam zu unterbinden. Die im TSVG verfassten Regelungen bezüglich investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) sind dringend fortzuentwickeln. Darüber hinaus sollte für mehr Transparenz und Patientenschutz auf Bundes- und Landesebene ein verpflichtendes Register für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) geschaffen werden. Angaben von gesellschaftsrechtlichen Eigentümerstrukturen auf Praxisschild und Website von MVZ müssen verpflichtend werden.

 

Begründung:

 

Finanzinvestoren nehmen immer mehr Einfluss auf das solidarisch geprägte Gesundheitswesen in Deutschland. Seit Jahren werden von der Standespolitik mit Analysen und Gutachten die fatalen Folgen der Einflussnahme versorgungsfremder, renditeorientierter Investoren auf die Patientenversorgung belegt, ohne dass bisher wirklich wirksame gesetzliche Maßnahmen ergriffen wurden. Das IGES-Gutachten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) belegt eindrucksvoll die Richtigkeit der seinerzeitigen im Auftrag der KZBV erstellten Gutachten. In investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) liegen die abgerechneten Honorarvolumina deutlich über denen in anderen Medizinischen Versorgungszentren. Die Zunahme der Zahl der iMVZ verläuft dynamisch, der Aufkauf von Praxen durch Fremdinvestoren wird weiter vorangetrieben. Die Gesundheit der Menschen darf nicht zum Spekulationsobjekt werden. Denn diese Entwicklung führt dazu, dass die Freiberuflichkeit massiv in Frage gestellt wird und dass für jüngere Kolleginnen und Kollegen die Übernahme einer Arzt- bzw. Zahnarztpraxis finanziell nicht mehr zu tragen ist. Medizinische Versorgungszentren, die oft von renditeorientierten anonymen Kapitalgebern im Hintergrund finanziert werden, sind eine Gefahr für das Gesundheitssystem. Weiteres Abwarten der Politik führt zu unabwendbaren negativen Folgen für die Patientenversorgung in Deutschland.“

43: Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung

Die Hauptversammlung des FVDZ lehnt die in dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz geplante Preis- und Mengenbegrenzung ab.

Die Hauptversammlung fordert zum Ausgleich der massiv gestiegenen Energiekosten und der Inflation eine GKV-Honorarsteigerung von 10,5 Prozent bei gleichzeitiger Aufhebung der Gesamtvergütungsobergrenze.

 

Begründung:

 

Die stark gestiegenen Praxiskosten und Geldentwertung führen in den Zahnarztpraxen zu betriebswirtschaftlichen Belastungen, die eine nachhaltige Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht mehr sicherstellen. Durch die sinkenden Einnahmen der Praxen wird der Erhalt qualitativer Arbeitsplätze nicht mehr möglich sein. Dies wird mittelfristig zu einem Abwandern der Fachkräfte und dem Verlust der flächendeckenden Versorgung führen. Die Forderung orientiert sich an den Forderungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

40: GKV-Finanzstabilisierungsgesetz Resolution

Wortlaut der Resolution:

 

Die Delegierten zur Hauptversammlung des FVDZ lehnen den Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes strikt ab und fordern den Bundesgesundheitsminister auf, die geplanten Regelungen, die faktisch einer drastischen Vergütungskürzung für die Zahnärzteschaft gleichkommen, zu streichen. Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen sind weder verhältnismäßig noch angemessen und bedeuten einen Rückfall in die strikte Budgetierung. Sie werden zwangsläufig erhebliche Leistungskürzungen für die Versicherten nach sich ziehen.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass von der vertragszahnärztlichen Versorgung keine Gefahr für die Stabilität der GKV-Finanzen ausgeht, obwohl der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) bereits ab dem Jahr 2012 die strikte Budgetierung aufgehoben hat. Vielmehr ist der Anteil der zahnärztlichen Ausgaben an den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich von 8,92 Prozent im Jahr 2000 auf mittlerweile 6,25 Prozent gesunken. Gleichzeitig wurde der vertragszahnärztliche Leistungskatalog präventionsorientiert ausgebaut und auf die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen hin ausgerichtet. Das ist das Ergebnis einer von der Zahnärzteschaft verfolgten langjährigen, erfolgreichen, präventionsorientierten Ausrichtung der Versorgung.

Ein Rückfall in die strikte Budgetierung wird langfristig erhebliche Folgen für die zahnärztliche Patientenversorgung haben. Sie wird die im letzten Jahr in die Versorgung gebrachte neue, förderungswürdige und präventiv wirkende Parodontitistherapie umgehend wieder ausbremsen. Dies wird zu Lasten der Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung gehen.

Angesichts dieses katastrophalen Gesetzes wird sich keine Zahnärztin und kein Zahnarzt mehr für die eigene Niederlassung entscheiden. Der finanziellen Planungssicherheit wird mit diesem Gesetzentwurf vollständig der Boden entzogen. Das wird im gleichen Maße für die älteren Kolleginnen und Kollegen gelten, die seit Jahren immer wieder ihren Ruhestand aufschieben. Der drohenden Unterversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung wird damit Vorschub geleistet.

Mit der strikten Budgetierung werden de facto Leistungen durch die Hintertür gekürzt, die der Minister immer wieder vehement ausgeschlossen hat. Für begrenzte Mittel wird es jedoch auch nur begrenzte Leistungen geben!

39: PAR analog

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) fordert

die Bundeszahnärztekammer auf, die Anerkennung der Analogabrechnung der modernen PAR Therapie durchzusetzen.

 

Begründung:

Die Leitlinienkonforme Behandlung der Parodontitis ist nicht in der GOZ 2012 abgebildet.

38: Sicherstellung der Energieversorgung

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert die Bundesregierung auf, die Energieversorgung in der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung sicherzustellen.

 

Begründung:

 

Die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung ist eine zentrale Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge, die nicht durch Energieausfälle gefährdet werden darf.

37: Protestaktion des FVDZ gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Die Hauptversammlung des FVDZ unterstützt den Bundesvorstand für den Fall der strikten Budgetierung von Punktwerten und Gesamtvergütungen im GKV-System ein zeitlich eskalierendes Protestkonzept vorzubereiten.

 

Begründung:

Der FVDZ kann sich, unter Einbindung und im Interesse des wesentlichen Teils der Zahnärzteschaft ein relevantes außerparlamentarisches Gehör verschaffen. Mittelfristig ist dadurch eine angemessene Beteiligung an der demographisch unvermeidlichen Umgestaltung der Finanzierung des Gesundheitssystems erreichbar.

In breiter Zusammenarbeit mit der DGZMK, der KZBV und der BZÄK sollte ein effizientes bundesweites kombiniertes Protestkonzept umsetzbar sein.

33: E-Rezept muss für Patienten und (Zahn-)Ärzte freiwillig bleiben

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, die in § 360 Absatz 2 SGB V festgeschriebene Verpflichtung, Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch auszustellen, aufzuheben und sowohl Patienten als auch Leistungserbringern die Wahl zu lassen, ob die Verordnung digital oder analog ausgestellt wird. Das bewährte Muster 16 muss dauerhaft erhalten bleiben.

 

Begründung:

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat im sog. „PraxisCheck“ der KBV am 03. März 2022 mehrfach betont, dass nur digitale Anwendungen eingeführt werden sollen, die einen spürbaren kollektiven Nutzen für Ärzte und Patienten haben. Ein E-Rezept, das auf Papier ausgedruckt werden muss, könne nach seiner Ansicht nicht überzeugen.

Derzeit nutzt weniger als ein Prozent der Patienten die E-Rezept-App der Gematik. E- Rezepte müssen daher bislang in über 99 Prozent der Fälle in Form eines Token- Ausdrucks auf A4 oder A5 ausgestellt werden. Dies erfordert in den Arzt- und Zahnarztpraxen einen höheren Aufwand und verbraucht doppelt bis viermal so viel Papier wie ein herkömmliches Muster-16-Rezept auf A6. Dabei hat ein E-Rezept als Token-Ausdruck keinen Mehrwert für die Patienten.

36: Anpassung des GOZ-Punktwertes (gem. BVerfGE 7, S. 377 ff.)

Der FVDZ fordert die BZÄK und die Landeszahnärztekammern auf zu prüfen, ob im Rahmen der verfassungsgemäßen Kompetenz als Selbstverwaltungsträger eine teuerungsbedingte Anpassung des GOZ-Punktwertes auf 11,38156 Cent (EUR) vorzunehmen ist. Fortfolgend ist eine weitere Anpassung anhand des Verbrauchspreisindex zu prüfen und ggf. jeweils zum ersten eines Quartals vorzunehmen.

 

Begründung:

Bis heute beträgt die amtlich mitgeteilte Teuerung seit in Kraft treten der GOZ am 01.01.1988 ca. 102,37 %. Ein Teuerungsausgleich, zum Bestehen der zahnärztlich Tätigen am Markt, ist nach § 2 Abs. 1 GOZ mit einer Steigerung auf den 4,6-fachen Gebührensatzes zu erzielen. Die Erstattung durch die Kostenträger (PKV und Beihilfe) erfolgt jedoch nur bis zum 3,5-fachen Gebührensatz. Die übersteigenden Kosten haben allein die Patienten (bzw. Zahlungspflichtigen) zu tragen. Zudem ist die Umsetzung einer „freie Vereinbarung“ zeitaufwendig, im Regelfall kaum praktikabel, dem medizinischen Berufsstand unwürdig, da stets die Arzt-Patienten-Beziehung in erheblichem Maß gestört wird.

Die resultierende Beschränkung der freien Berufsausübung ist verfassungsrechtlich unzulässig, da „vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls“ Mindervergütungen der Leistungserbringer nicht rechtfertigen und allgemeine Grundsätze der Verhältnismäßigkeit auf Dauer verletzt sind (BVerfGE 7, Seite 377 ff.). Ärzte und Zahnärzte sind noch stärker als andere freie Berufe (vgl. Architekten, Steuerberater) durch die Orientierung am Gemeinwohl und an der Pflege der menschlichen Gesundheit vor defizitärer Vergütung zu schützen.

Aufgrund der diesbezüglich fortgesetzten Untätigkeit der Bundesregierung ist, im konstitutionellen Rahmen Deutschlands, durch zulässige Ersatzvornahme der Selbstverwaltungsträger (hier: BZÄK bzw. Landeszahnärztekammern) ein angepasster Punktwert für die GOZ zu erlassen.

30: GKV-FinStG zurückziehen

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Bundesregierung auf, das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKV-FinStG) in der vorliegenden Form zurückzuziehen.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen.

Begründung:

Coronapandemie, demographische Entwicklung und Zuwanderung in die Sozialsysteme haben zu einer Ausgabenexplosion in der Gesetzlichen Krankenversicherung geführt – es droht ein Milliardendefizit. Um Beitragssteigerungen abzumildern, hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (FinStG) beschlossen, mit dem der ambulante Bereich in besonderer Weise belastet wird.

Das Gesetz ist ein Angriff auf freiberuflich niedergelassene Zahnärzte. Es enthält keine nachhaltigen Maßnahmen zur Konsolidierung der GKV-Finanzen und löst keine strukturellen Probleme. Es entzieht den Praxen die wirtschaftliche Grundlage. Die Wiedereinführung der Budgetierung bei gleichzeitig ausgeweitetem Leistungskatalog wird der zahnärztlichen Versorgung schweren Schaden zufügen.

29: Konzepte anbieten

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Bundeszahnärztekammer auf, gemeinsam mit der Projektgruppe GOZ des Freien Verbandes Schulungskonzepte zur Anwendung von Paragraph 2 und Paragraph 6 der GOZ zu entwickeln und bundesweit anzubieten.

 

Begründung:

Der Verordnungsgeber ignoriert seit 34 Jahren die von ihm selbst mit der GOZ 88 eingeführte Verpflichtung zur Anpassung der Honorierung der zahnärztlichen Leistungen an die wirtschaftliche Entwicklung.

 

Weder gebetesmühlenartig wiederholte Forderungen nach einer Punktwertanhebung noch Verfassungsbeschwerden haben bislang vermocht, daran etwas zu ändern. Was bleibt, ist die konsequente Umsetzung der Aufforderung des BVerfG, die (noch) bestehenden Möglichkeiten der GOZ (freie Vereinbarung und Analogberechnung) zur rechtssicheren Kalkulation eines angemessenen Honorars zu nutzen.

 

Die Kollegenschaft muss zur Nutzung dieser Möglichkeiten befähigt und motiviert werden.

28: Kostenausgleich auch für Zahnarztpraxen

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, bei den Vergütungsregelungen für zahnärztliche Leistungen die Möglichkeit zu schaffen, in Ausnahmesituationen unabwendbare Zusatzkosten – z. B. Hygienekosten und Energiekosten während der Pandemie oder energiepreissteigerungsbedingt zur Aufrechterhaltung der Versorgung separat zu erstatten.

 

Begründung:

„Normale“ Steigerungen der Betriebskosten einer Praxis werden in Punktwertverhandlungen mit den Krankenkassen berücksichtigt (oder auch nicht); in der GOZ werden sie seit 34 Jahren ignoriert.
Durch die Corona-Pandemie sind die Kosten für die (schon immer erforderlichen und von den Praxen geleisteten) Hygienemaßnahmen exorbitant gestiegen.

Extrem verschärfte (teilweise unsinnig überzogene) behördliche Vorgaben zur Aufbereitung von Medizinprodukten haben den personellen und materiellen Aufwand weiter erhöht. Diese zusätzlichen Belastungen müssen kompensiert werden.

27: Keine investorengetragenen MVZ (iMVZ) mehr zulassen

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, die Zulassung investorengetragener medizinischer Versorgungszentren zu stoppen.

 

Begründung:

Die Zunahme der Zahl der i-MVZ verläuft dynamisch. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen zur Begrenzung der Zahl der i-MVZ verfehlen ihre Wirkung. Die jüngst veröffentlichte Studie des IGES-Institutes, im Auftrag der KV Bayern, zeigt außerdem, dass die Honorarvolumina in investorengetragenen MVZ deutlich über denen anderer MVZ liegen. Die Befriedigung der zweistelligen Renditeerwartung von Investoren gelingt nur durch „Rosinenpickerei“, indem vermehrt betriebswirtschaftlich attraktive Leistungen erbracht werden, während unrentable Leistungen vernachlässigt werden.

Diese Art der Gewinnmaximierung dient nicht dem Patientenwohl, sondern geht zu Lasten aller Versicherten.

26: Nachhaltigkeit bei der Digitalisierung

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber und die gematik auf, bei der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) auf Nachhaltigkeit zu achten und diese auch in den Spezifikationen für Geräte und Anwendungen von der Industrie einzufordern.

 

Begründung:

Bei der Einführung der TI im Jahr 2017 wurden Geräte zugelassen, die über zu geringen und nicht erweiterungsfähigen Speicherplatz sowie veraltete und nicht updatefähige Verschlüsselungstechnologien verfügten. Der nun erforderliche Austausch von zigtausenden Konnektoren nach höchstens fünf Jahren Nutzungsdauer verursacht erhebliche Kosten und Unmengen an Elektroschrott, was vor dem Hintergrund immer knapper werdender Ressourcen skandalös ist und vermeidbar gewesen wäre, wenn bei der Spezifikation der Geräte Nachhaltigkeit berücksichtigt worden wäre.

25: Kostendeckung im Notdienst

Die Teilnahme am Notdienst gehört zur zahnärztlichen Berufsausübung. Er ist betriebswirtschaftlich nicht zu erbringen.
Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die KZBV und die BZÄK dazu auf, sich für eine extrabudgetäre Notdienstbereitstellungsgebühr einzusetzen.

Begründung:

In der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde im neuen § 3a „Gebühren für den tierärztlichen Notdienst“ eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50 € pro Notdienstfall verankert. Zusätzlich muss für tierärztliche Notdienstleistungen der zweifache Steigerungssatz GOT berechnet werden. Diese Gebühren sollen dazu beitragen, dass es den Tierärzten möglich bleibt, ihre Leistungen auch in Notfällen weiterhin anbieten zu können.

Der zahnärztliche Notdienst ist nicht planbar und in der Regel durch die veränderte Kostenstruktur unwirtschaftlich. Eine Schlechterstellung der Zahnärzte gegenüber Tierärzten ist nicht zu begründen.

23: Transparenzregister für MVZ

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Gesetzgeber auf, ein verpflichtendes Transparenz-Register für MVZ einzuführen.

 

Begründung:

 

Patienten werden zurzeit nicht über die tatsächlichen Eigentümer der MVZ informiert und dadurch gegebenenfalls getäuscht. Im Sinne von mehr Transparenz und Patientenschutz müssen zukünftig Angaben über gesellschaftsrechtliche Eigentümerstrukturen von MVZ auf deren Praxisschild und Website verpflichtend werden.

22: TI-Verantwortung

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert die gematik auf, die Betriebsverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI) zu übernehmen.

 

Begründung:

 

Angesichts der aktuellen Datenschutzprobleme bei Konnektoren der Firma Secunet muss eine klare Verantwortlichkeit definiert werden, die nach Aussage des Bundesgesundheitsministeriums nicht den Praxen angelastet werden kann.

21: Reduzierung Verpackungsmüll

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Verordnungsgeber sowie die Dental-Hersteller und -Händler auf, dass bei der Verpackung und Versendung dentaler Produkte auf Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Müllreduzierung und Klimaneutralität geachtet wird.

Begründung:

 Die bestehenden Praktiken beim Verpacken und Versenden von Produkten für die Praxis sind mit immensen Müllbergen unter anderem durch ungenutztes Volumen verbunden (z. T. extreme Diskrepanz von Produkt- und Verpackungsgröße).

Dies ist mit den heutigen gesellschaftlichen Forderungen nach mehr Nachhaltigkeit nicht vereinbar. Zeitgemäß und daher dringend anzustreben ist z. B. die Einführung eines pfandbasierten Mehrweg-Verpackungs-Systems. Dieses System wird bei Apotheken bereits seit Jahren erfolgreich angewendet.

 Unnötige Umverpackungen müssen reduziert beziehungsweise wenn möglich vermieden werden.

20: Online-Strahlenschutzkurse

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert die Landeszahnärztekammern auf, bei den zuständigen Behörden darauf hinzuwirken, dass die obligatorischen Kurse zur Erhaltung der Fachkunde Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik für Zahnärzte und der Kenntnisse im Strahlenschutz für Praxismitarbeiter weiterhin als Online-Veranstaltungen absolviert werden können.

 

Begründung:

 

Während der COVID-19-Pandemie bieten viele Landeszahnärztekammern Kurse im Strahlenschutz derzeit online an. Nach Auffassung zahlreicher Aufsichtsbehörden sind diese Online-Seminare zulässig, allerdings mit zeitlich befristeten Genehmigungen.

Sie haben sich als praktikabel und zweckdienlich erwiesen.

Sie ersparen Fahrt- und Arbeitszeit, sind nachhaltig und verringern dadurch den ökologischen Fußabdruck.

Das Online-Angebot muss parallel zu den Präsenzveranstaltungen erhalten bleiben.

16: Epidemie bedingte Zuschlagsposition

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert die BZÄK auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, Hygienekosten dauerhaft in der GOZ mit einer adäquaten Gebührenposition aufzunehmen.

 

Begründung:

 

In der Corona Pandemie sind in den Praxen deutlich erhöhte Aufwendungen für Hygienemaßnahmen und Schutzausrüstungen entstanden. Die Abschaffung der Hygienepauschale durch die PKV steht im krassen Gegensatz zu den drastisch gestiegenen Preisen für die entsprechenden Hygienemaßnahmen in unseren Praxen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass zum Erhalt des hohen Hygienestandards in Zahnarztpraxen und bei gestiegenen Preisen die Hygienekostenpauschale in der GOZ abgeschafft worden ist.

15: Corona-Impfung

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert das BMG auf, die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Zahnarztpraxen zu beenden.

 

Begründung:

 

Die Impfpflicht war als ein Mittel gedacht, um besonders gefährdete Patientengruppen zu schützen. Durch den hohen Hygienestandard in den Zahnarztpraxen kommt es zu keinen Erhöhungen der Infektionsübertragungen.

Die im Gesundheitswesen gesetzlich verlangte Impfpflicht führt dazu, dass sich der bereits vorhandene Personalmangel in unseren Praxen verschärft und es so zu weiteren Versorgungsengpässen kommt.

13: Praxisbegehung – Bürokratieabbau

Die Hauptversammlung fordert die Verantwortlichen in den jeweiligen Landeszahnärztekammern auf, sich dafür einzusetzen, dass die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften zum Betreiben einer Zahnarztpraxis gemäß der Handlungsempfehlung des Normenkontrollrates für Bürokratieabbau ausschließlich in die Hände der Selbstverwaltung übertragen wird.

Begründung:

 

Die Zahnärzteschaft in Deutschland konnte Ihre langjährig etablierten Konzepte in den Bereichen Hygiene, Patientenschutz und Arbeitssicherheit in der anhaltenden Pandemiesituation erfolgreich unter Beweis stellen. Dies wurde auch mehrmals durch die Politik bestätigt, indem immer wieder auf das gute Hygienekonzept in den Zahnarztpraxen hingewiesen wurde.

12: Softwareprodukthaftung, Gewährleistung für Updates

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Bundesvorstand des FVDZ auf, sich auf Bundes- und Europaebene beim Gesetzgeber dafür einzusetzen, eine Software-Produkthaftung und eine Gewährleistungsfrist für Updates von 2 Jahren einzuführen.

 

Begründung:

Zum zahnärztlichen Beruf gehört an erster Stelle die Behandlung von Patienten. Erst danach fügen sich Aufgaben wie Umgang und Installation von Computer-Hard- und Software ein. Die Zahnärzte sind immer mehr im IT, bzw. TI – Bereich auf fremde IT – Firmen angewiesen.

Es ist unverständlich, dass wir von zentralisierten Firmen, Hotline-Einrichtungen etc. Rechnungen mit pauschalisierten Gebühren vorgelegt bekommen, obwohl wir als Zahnärzte täglich Einzelleistungen umfangreich und häufig rechtfertigen und begründen müssen.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass eine bereits liquidierte Produktverbesserung (Update) wenigstens die Lebensdauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (2 Jahre) überdauern muss.

Eine Softwarehaftung gab es schon und wurde abgeschafft. Es ist aber erforderlich, keine Beta Tests beim Endanwender/Zahnarztpraxen durchzuführen.

Daher ist die Wiedereinführung der Haftung für ein bezahltes Produkt mehr als sinnvoll.

11: Förderung der Kostenerstattung

Der Bundesvorstand des FVDZ wird aufgefordert, seinen Mitgliedern die Kostenerstattung für gesetzlich versicherten Patienten nahezubringen und über Umsetzungsmöglichkeiten aufzuklären.

 

Begründung:

 

Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen haben das Recht, im Rahmen ihrer ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung statt Sachleistung Kostenerstattung zu wählen. Durch das Verfahren der Kostenerstattung können Patienten sich für die Inanspruchnahme des gesamten zahnärztlichen Therapiespektrums entscheiden, ohne dass sie komplett auf Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen verzichten müssen, zumindest entsteht ein Erstattungsanspruch in Höhe der Sachleistung.

7: Telematikinfrastruktur 2.0

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Gesetzgeber auf, bei der Konzeption der TI 2.0 die Belange und Bedürfnisse der Anwender vollumfänglich zu berücksichtigen und weniger die technischen Aspekte.

 

Begründung:

 

Die Einführung der TI 2.0 als gesetzliche Pflichtvorgabe beansprucht die Praxen technisch, organisatorisch und finanziell stark. Die gematik plant einen Infrastrukturwechsel nach TI 2.0 in 2025 und wird dabei vorrangig Technologieaspekte im Fokus haben. Digitalisierung wird von der Zahnärzteschaft ausdrücklich begrüßt, wenn sie der Verbesserung der Versorgung dient und praxistauglich ist. Aus diesem Grund müssen bei der Umsetzung der TI 2.0

  • die neuen TI-Anwendungen praktikabel, zuverlässig und sicher sein
  • die neuen TI-Anwendungen ausreichend evaluiert sein, bevor sie in die bestehenden Praxisstrukturen integriert werden
  • die Praxen finanziell ausreichend unterstützt werden
  • die TI-Abläufe störungsfrei und ausfallsicher konzipiert werden.

6: Reset der TI

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert die gematik und den Gesetzgeber auf, Verantwortung für fehlerhaftes TI-Management zu übernehmen, die jetzige Umsetzung von Komponenten, Anwendungen und Diensten der TI 1.0 sofort zu evaluieren und Fehlentwicklungen zeitnah zu korrigieren.

 

Begründung:

 

18 Jahre nach Einführung der TI im Jahre 2004 durch das GKV-Modernisierungs-gesetz sieht die Bilanz der gematik nüchtern aus. Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP) finden in der vertragszahnärztlichen Versorgung kaum statt, weil kaum ein Versicherter danach fragt. GKV-Versicherte müssen den PIN aktiv bei der Krankenkasse beantragen, was sie aber nicht wissen. Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) als sanktionsbewehrte Pflichtanwendung ist eine reine Dienstleistung für Kassen. Die eAU wird nach Umfrage der KBV gerade mal von 13% der Praxen vollständig digital genutzt. Grund hierfür sind abstürzende Konnektoren, fehlende Software-Updates, fehlende KIM-Dienste und fehlende Ansprechpartner bei Herstellern und der gematik. Die nächste sanktionsbewehrte Pflichtanwendung ePA hat lediglich einen Ausbreitungsgrad von 0,6% bei den Versicherten, weil Versicherte ihren Anspruch nicht kennen und sie nutzerunfreundlich ist. Und schließlich das eRezept, welches hochlaufend in der Pilotregion Westfalen-Lippe ab dem 01.09.2022 erprobt wird. Auch hier mangelt es an eRezept-fähigen Apotheken, nicht praktikablen Lösungen der eRezept-Einlösung und Information der Versicherten.

5: Konnektorentausch

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, für eine lückenlose und transparente Aufarbeitung der Entscheidungsgrundlagen für den Konnektor-tausch zu sorgen.

 

Begründung:

 

Im März 2022 hat die Gesellschafterversammlung der gematik nach Beratung durch die gematik den Konnektortausch als „alternativlose“ Entscheidung beschlossen. Im Nachgang wurden Zweifel gestreut aufgrund der medialen Berichterstattung in der Computerzeitschrift c`t. In Anbetracht der Ausgaben von ca. 300 Mio. Euro für den Konnektortausch einerseits und die drohende Budgetierung durch den Kabinettsentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) andererseits, ist die ablehnende Haltung des BMG als Mehrheitsgesellschafter in der GV der gematik, einer objektiven Aufarbeitung zuzustimmen, äußerst fraglich und lässt Spekulationen einen großen Spielraum!

46: Zukunft zahnärztlicher Versorgung – was muss sich ändern?

Die Hauptversammlung (HV) des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert vom Gesetzgeber dringend mehr Unterstützung angesichts zunehmender Probleme in der ambulanten zahnärztlichen Versorgung. Hauptproblem ist die erdrückende Bürokratielast, die durch den vorherrschenden Fachkräftemangel immer weniger beherrschbar wird, sowie stark gestiegene Praxiskosten bei einer im Zehnjahresvergleich sechsfach höheren Inflation. Die Attraktivität der selbstständigen Berufsausübung in eigener Praxis hat stark nachgelassen – schon jetzt geben jedes Jahr Hunderte Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Praxen in Ermangelung einer Nachfolge auf. Wenn Anzahl und Erreichbarkeit der Zahnarztpraxen in Deutschland auf dem heutigen Stand bleiben sollen, müssen sich die Bedingungen für Zahnarztpraxen deutlich verbessern.

 

Konkret bedeutet dies:

  • die sofortige Umsetzung der Empfehlungen des Normenkontrollrates von 2015 zum Bürokratieabbau bei der Hygieneüberwachung und beim Nachweis der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz.
  • die Schaffung einer störungsfrei funktionierenden digitalen Infrastruktur im Medizinwesen ohne Kosten für die teilnehmenden Praxen.
  • eine betriebswirtschaftlich auskömmliche Honorierung zahnärztlicher Leistung unabhängig von möglichen Erstattungsansprüchen.
  • Einheitliche Auslegung gesetzlicher Vorgaben für die Praxisführung, speziell bei Hygieneanforderungen.

 

Begründung:

 

Die Attraktivität des Zahnarztberufes, ausgeübt in freiberuflicher Niederlassung, leidet durch die immer größer werdenden Zeitanteile für Administrations – und Verwaltungstätigkeiten. Parallel wächst der technische Anspruch an die Praxis – digitales Röntgen, digitale Abformung, Telematik und digitale Dokumentation erfordern ein entsprechend qualifiziertes oder qualifizierbares Personal, das an vielen Orten nicht auf dem Arbeitsmarkt verfügbar ist. Auszubildende sind rar und zunehmend mit dem Erlernen der Befähigung für diese Arbeitsbereiche überfordert. Die durch diese Sachverhalte stark steigenden Personalkosten treffen auf stagnierende Einnahmen aus der seit fast 40 Jahren nicht angepassten privaten Gebührenordnung GOZ, nach der etwa 50% der zahnärztlichen Leistungen abgerechnet werden. Willkürliche Bürokratieakte bei der Hygienebegehung von Praxen, Kosten für eine Telematikinfrastruktur, die noch immer vornehmlich den Krankenkassen nützt, sowie immer neue Dokumentations- und Nachweispflichten wirken abschreckend und behindern die Entscheidung junger Zahnärztinnen und Zahnärzte, den Schritt in die Niederlassung zu wagen.

4: Transparenz und Kosten in der Telematikinfrastruktur

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert das Bundesministerium für Gesundheit, auch in Funktion als Hauptgesellschafter der gematik, auf, für volle Transparenz in allen Entscheidungsprozessen in Bezug auf die Telematikinfrastruktur zu sorgen.

Die Kosten im Zusammenhang mit der Pflichtanwendung der TI müssen vollumfänglich von GKV und PKV erstattet werden. Pauschale und budgetierte Zahlungen für die Digitalisierung würden das Kostenrisiko der Technik einseitig auf die Praxen übertragen.

 

Begründung:

 

Die Einführung der TI als gesetzliche Pflichtvorgabe beansprucht die Praxen technisch, organisatorisch und finanziell stark. Die Berichterstattung und zum Teil widersprüchliche Aussagen aus BMG, gematik, Industrie und Fachkreisen sorgen für zusätzliche Verunsicherung. Das BMG ist hier in besonderem Maße gefordert, für nachhaltige Transparenz zu sorgen. Die Verschwendung wertvoller personeller und materieller Ressourcen ist in keiner Weise vermittelbar und abzustellen.

3: Standespolitisches Curriculum

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Bundesvorstand auf, gemeinsam mit den Landesverbänden ein strukturiertes und auf Dauer angelegtes Curriculum zur standespolitischen Nachwuchsförderung zu entwickeln verbunden mit einer realistischen Kostenschätzung.

Begründung:

 

Die Ausübung der Zahnheilkunde ist nur in engen gesetzlichen, berufsrechtlichen und sozialrechtlichen Bedingungen möglich. Nur eine ungebundene und von staatlichen Einflüssen freie Vertretung kann die Interessen der Zahnärzteschaft adäquat formulieren. Dazu bedarf es einer frühzeitigen Ansprache der nachwachsenden Generation von Kolleginnen und Kollegen, um sie mit den Ideen einer freien Berufsausübung im Sinne der Grundüberzeugungen des Freien Verbandes vertraut zu machen und ihnen den Wert einer freiheitlichen Berufsausübung zu vermitteln.

2: Stärkung selbständiger Praxisstrukturen

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Bundesvorstand auf, Modelle und unterstützende Maßnahmen zur Stärkung selbständiger Praxisstrukturen weiterzuentwickeln.

 

Begründung:

 

Infolge des demographischen Aufbaus der Zahnärzteschaft in Deutschland werden in den nächsten Jahren die geburtenstarken Jahrgänge aus der zahnärztlichen Versorgung ausscheiden. Dies wird Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur haben, da in der ausscheidenden Generation die Einzelpraxis dominiert, die über Jahre eine qualitativ hochwertige Versorgung in der Fläche für alle Patienten sichergestellt hat. Die aufwändiger werdenden Rahmenbedingungen zur Führung einer Praxis ebenso wie der Wunsch der nachfolgenden Generation, sich eher in Gemeinschaft niederzulassen, aber vor allem die zunehmende Zahl an Fremdinvestoren-MVZ vor allem in den Ballungsgebieten wird die Versorgung in der Fläche stark erschweren. Die Folge werden unterversorgte Gebiete und eventuell auch fachliche Unterversorgung sein. Es müssen hier Modelle entwickelt werden, um eine solche Entwicklung zu verhindern.

1: Resolution zur Nachhaltigkeit in der Zahnmedizin

Die aktuelle Debatte um Ausgabenbegrenzungen im Gesundheitswesen wirft ein Schlaglicht auf den Umgang der Politik mit den Heilberufen.

Freiberuflich selbstständig niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte sichern die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung mit dem Einsatz von Wissen und eigenem Kapital.

Auch in der Zahnheilkunde müssen die verwendeten Mittel und Ressourcen vernünftig und zielgerichtet eingesetzt werden.

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte schließt sich daher der Forderung nach einem schonenden Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen an. Dazu gehören insbesondere

  • die Konzentration auf die heilberufliche Tätigkeit von Zahnärztinnen und Zahnärzten und ihrer Mitarbeitenden,
  • der ökologische und ökonomische Einsatz materieller Ressourcen,
  • die Gestaltung zukunftsfähiger politischer Rahmenbedingungen.

 

Alle Verantwortlichen sind dazu aufgerufen, diesen Parametern auf allen (berufs-) politischen Ebenen Rechnung zu tragen.

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