38: Keine Bürgerversicherung / Einheitsversicherung!

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte lehnt die Einführung einer Bürgerversicherung/Einheitsversicherung ab und fordert den Gesetzgeber auf, das duale System von GKV und PKV beizubehalten und weiterzuentwickeln.

 

Begründung:

Durch die Einführung der Bürgerversicherung wird die private Vollversicherung abgeschafft und das Gesundheitssystem insgesamt auf das nicht demographiefeste Umlageverfahren umgestellt; die Bürgerversicherung ist nicht geeignet, die zukünftig steigenden Kosten der Versorgung nachhaltig zu stabilisieren.

Die Verbreiterung der Einnahmebasis und die Einführung einer Zwangsmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verzögern allenfalls kurzfristig weitere Beitragssatzsteigerungen.

Außerdem gewährleistet das bisherige duale System in entscheidender Weise die Einführung und Umsetzung von Innovationen in der gesundheitlichen Versorgung zum Nutzen der Patientinnen und Patienten.

35: Bürokratieabbau

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber auf:

  • Für jede neue Regelung eine alte Regelung zu streichen
  • Gesetzliche Regelungen auf eine bestimmte Zeit zu beschränken
  • Geforderte Aufwendungen zu benennen und zu bezahlen
  • Mehrfachanforderungen von Dokumenten, die bereits bei Behörden eingereicht wurden zu vermeiden, indem die internen Strukturen effizient angepasst werden.

34: Budgets dauerhaft abschaffen

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert die Bundesregierung auf, die (derzeit befristete) Aussetzung der Budgets im zahnärztlichen Bereich dauerhaft fortzuschreiben und dadurch endgültig abzuschaffen.

 

Begründung:

 

Alle erbrachten Leistungen im zahnärztlichen Bereich sind notwendige und medizinisch indizierte Behandlungen.

Insofern ist festzustellen, dass es keine angebotsinduzierten Leistungen im zahnärztlichen Bereich gibt. Somit müssen alle erbrachten Leistungen im vollen Umfang vergütet werden.

33: Keine zentrale Speicherung von Patientendaten

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte lehnt  eine zentrale Speicherung von Patientendaten auch künftig als unverantwortlich ab.

 

Begründung:

 

Jeder zentrale Server mit aggregierten, sensiblen, personenbezogenen Gesundheitsdaten wird, wie zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, unabhängig von den ergriffenen Sicherheitsvorkehrungen gehackt werden. Der dadurch für die Patienten entstehende Schaden ist irreparabel.

32: Keine Zwangsanbindung an die TI und keine Sanktionierung bei Nichtanbindung

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte lehnt sowohl die Zwangsanbindung an die TI als auch die damit verbundene, gesetzlich verordnete Sanktionierung als Instrument staatlicher Bevormundung von Arzt und Patient heute so wie bereits in früheren Jahren ab.

 

Begründung:

 

Derartige Zwangsinstrumente sind einer freiheitlichen Demokratie unwürdig.

29: Green Dentistry als Zukunftsanspruch

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ unterstützt den Bundesvorstand, das Green Dentistry-Logo als Anspruch an Hersteller und Händler zu stellen, sich für die Entwicklung, Erzeugung und den umweltfreundlichen Vertrieb nachhaltiger Produkte in der Zahnmedizin einzusetzen.

Hersteller und Händler, die den Nachweis der geforderten Kriterien erbringen, könnten durch das Green Dentistry-Logo für die Kollegenschaft erkennbar ausgezeichnet werden.

 

Begründung:

 

Der FVDZ mit seiner hohen Mitgliederzahl aus Selbständigen, Angestellten und Studierenden muss sich der Verantwortung stellen und sich für die Mit- und Umwelt positiv einsetzen.

Das Logo sollte an Unternehmen vergeben werden, die nachhaltig wirtschaften.

Zum Beispiel:

  • Verwendung nachwachsender Rohstoffe
  • Produktion mit nachverfolgbaren und wiederverwertbaren Materialien
  • umweltpolitischer Umbau der Firmenphilosophie/nachhaltiges Wirtschaften

Die Veröffentlichung der „Green Dentistry“-Firmen im DFZ, auf der FVDZ-Homepage und den sozialen Medien stellt für diese eine starke Werbemöglichkeit dar.

19: Kostenneutralität bei der Einführung der TI 2.0

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber dazu auf, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die sicherstellen, dass den Vertragszahnarztpraxen der durch die Einführung und Betrieb der TI 2.0 neu entstehenden direkten und indirekten Kosten verbundene Gesamtaufwand vollständig erstattet wird.

 

Begründung:

 

Durch die Einführung der TI 2.0 entstehen den zahnärztlichen Praxen voraussichtlich erneut Kosten. Es kommen u.a. weitere Aufwände der Zahnarztpraxen hinsichtlich der Absicherung ihrer Praxis-IT hinzu, um diese auch ohne die bisher mögliche Absicherung durch den Konnektor und das geschlossene Netz der TI 1.0 durch den zur Anbindung an die TI 2.0 notwendigen Internetanschluss zu schützen und die elektronischen Anwendungen sicher betreiben zu können. Die vorgesehenen grundsätzlichen Strukturänderungen erfordern außerdem Anpassungen an den PVS-Systemen, die durch höhere An-

schaffungs-, Update- und Betriebskosten an die Praxen weitergegeben werden.

Für den hierdurch entstehenden Aufwand muss beispielsweise durch eine entsprechende Beauftragung der Bundesmantelvertragspartner eine dauerhafte Erstattung von Investitions- und Betriebskosten gesetzlich vorgesehen werden.

Unabhängig davon ist bei der Weiterentwicklung der TI 2.0 durch die KZBV in der gematik darauf einzuwirken, dass die Anwendungen und Dienste der TI 2.0 der tatsächlichen Verbesserung der Versorgung dienen müssen und dadurch auch einen Nutzen für die Praxen generieren. Dabei müssen die Prozesse und Abläufe in den Praxen entsprechende Berücksichtigung finden, sodass die Anwendungen der TI funktionsfrei integriert und im besten Fall die internen Abläufe unterstützt und optimiert werden können. Es muss zwingend vermieden werden, dass in den Praxen zusätzlich Aufwand erzeugt wird, der im Gegenzug keinen Vorteil für die Patientenversorgung und die Praxen bringt, wie dies bisher in weiten Teilen der Fall ist.

12: Zeit für sprechende Zahnmedizin

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert die KZBV, die KZVen und den Bundesvorstand auf, sich für die Neubeschreibung von Positionen für eine sprechende und erklärende Zahnmedizin, ähnlich der neuen PAR-Gebühr, einzusetzen und deren Einführung durchzusetzen.

 

Begründung:

 

Mit der Einführung der neuen Beratungspositionen wird erstmals für einen Teilbereich die sprechende Zahnmedizin honoriert. Diese Möglichkeit muss auf alle Therapiebereiche erweitert werden, wobei die Positionen dem unterschiedlichen Beratungsaufwand entsprechen müssen.

11: Bürokratieabbau

Wortlaut des Antrages:

 

Die Delegierten zur Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordern den Vorstand auf, weiterhin auf allen politischen Ebenen für den Bürokratieabbau zu kämpfen.

 

Begründung:

 

Dem an vielen Stellen völlig unnötigen und zu großen Teilen nicht nachvollziehbaren Bürokratiewahn muss ein Ende gesetzt werden.  Immer mehr Vorschriften (MDR, Wartungsintervalle, Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz, Biostoffverordnung, Vorschriften zur Entsorgung, diverse berufsgenossenschaftliche Vorschriften etc…) führen an keiner Stelle zu einer Steigerung der Behandlungsqualität in den Praxen. Vielmehr kosten sie einen Großteil der Zeit, die für die Behandlung der Patienten nicht mehr zur Verfügung steht. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hatte in 2015 bereits die immensen Belastungen für Arzt- und Zahnarztpraxen berechnet (100 Arbeitstage einer Vollzeitkraft werden durchschnittlich pro Jahr zur Erfüllung von Dokumentationspflichten aufgewandt).

Die freiberufliche Praxis kann die Bürokratielast kaum noch bewältigen. Junge Zahnärztinnen und Zahnärzte werden durch die unvorstellbare Bürokratielast vor der Niederlassung abgeschreckt, Praxisübergaben aufgrund der Abschreckung von jungen, interessierten Zahnärztinnen und Zahnärzten gefährdet.

9: Vergewerblichung der medizinischen Versorgung verhindern

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Abgeordneten des neu gewählten Deutschen Bundestages auf, der weiteren Kommerzialisierung der ambulanten zahnärztlichen Versorgung entgegen zu treten.

Heilkunde ist kein Gewerbe und gehört nicht in die Hände von Kapitalgesellschaften.

 

Begründung:

 

Freiberuflich selbstständig niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte sind Garant für die flächendeckende qualitätsgesicherte Versorgung. Das wurde auch und gerade in der Pandemie erneut unter Beweis gestellt. Die als „Nebeneffekt“ der Vertragsarztrechtsänderung von 2015 (GKV-VSG) möglich gewordenen zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentren (z-MVZ) in der Hand von Kapitalinvestoren verändern das Therapieverhalten, weil der „return on investment“ und nicht das langfristige persönliche Zahnarzt/Patientenverhältnis im Vordergrund steht.

Das führt zu einer Fehl- und Überversorgung.

7: Selbstverständnis des Verbandes

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte bekräftigt den Anspruch des Verbandes als standespolitische Speerspitze der Zahnärzteschaft. Eine ungebundene und von staatlichen Einflüssen freie Vertretung ist unabdingbar, um die berechtigten Interessen der Zahnärzteschaft adäquat zu artikulieren.

Es ist Aufgabe des Verbandes, sich für eine freie wissenschaftliche Zahnmedizin einzusetzen und der nachwachsenden Generation von Kolleginnen und Kollegen den Wert einer freiheitlichen Berufsausübung zu vermitteln.

6: Praxistaugliche IT

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, die von der gematik in ihrem Whitepaper vorgeschlagenen technischen Veränderungen erst nach umfassender Prüfung in gesicherten Feldversuchen einzuführen.

 

Begründung:

 

Das Whitepaper der gematik beschreibt den technisch anspruchsvollen Umstieg mit neuen Komponenten für die Telematik Infrastruktur. Die gerade erst für viel Geld in den Praxen installierte Hard- und Software der TI 1.0 soll nach kurzer Laufzeit komplett durch einen so genannten ZERO TRUST Ansatz ersetzt werden.

Dabei handelt es sich um eine neue und kaum erprobte Sicherheitstechnik.

Das Ziel, diese Technik bis 2025 umgesetzt zu haben, ist sehr ehrgeizig Hinzu kommt, dass die derzeit genutzten Konnektoren, Karten und Kartenterminals nicht auf einen Schlag ersetzt werden können, da es Patienten geben wird, die APP-basierte Smartphone-Lösungen nicht benutzen können oder wollen.

Zudem wird das geänderte Identitätsmanagement (sog. Token) die PVS Hersteller vor große Herausforderungen stellen. Deren Mehraufwendungen werden letztlich auf die Praxen abgewälzt.

Andere Probleme sind datenschutz- und haftungsrechtlicher Art. Auch werden zusätzliche Sicherheitsfeatures (Firewall) in den Praxen erforderlich.

4: 33 Jahre sind genug – Gebührenordnung in die Hand des Berufsstandes

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Bundesregierung auf, das Recht zur Vorlage einer Gebührenordnung als Rechtsgrundlage der Honorierung zahnärztlicher Leistungen auf die Zahnärzteschaft zu übertragen.

 

Begründung:

 

Die freie Vereinbarung des Honorars mit Kunden, Klienten und Patienten gehört zu den Grundpfeilern freiberuflicher Dienstleistungen höherer Art.

Für den Bereich der zahnärztlichen Versorgung ist gesetzlich vorgesehen, dass eine Gebührenordnung per Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen wird.

Der Verordnungsgeber ist seiner Verpflichtung zur Angleichung des Punktwertes an die wirtschaftliche Entwicklung seit 33 Jahre nicht nachgekommen.

Damit wurde fortgesetzt und vorsätzlich gegen das Zahnheilkundegesetz verstoßen.

3: GOZ – Task Force Gebührenordnung

Wortlaut des Antrages

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Bundeszahnärztekammer und die KZBV auf, gemeinsam mit dem Bundesvorstand des FVDZ eine „Task Force GOZ“ zu bilden, um den jahrzehntelangen Stillstand bei der Honorierung der zahnärztlichen Leistungen zu überwinden.

2: Bürokratiekostenausgleich

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert die Gesundheitsministerkonferenz auf, sich für eine Auslagenpauschale zum Ausgleich des extrem gestiegenen Bürokratieaufwandes einzusetzen.

 

Begründung:

 

Die schon im Jahr 2015 vom Normenkontrollrat aufgezeigten Maßnahmen zum Bürokratieabbau zur Praxisentlastung wurden nicht umgesetzt (Beispiel: Negativdokumentation). Die Bürokratie- und Dokumentationsanforderungen durch RKI-Richtlinien, Telematik, Datenschutz und nun auch coronabedingt steigen weiterhin ungebremst an. Die dafür notwendige Zeit fehlt bei der Patientenbehandlung.

Deshalb ist ein Bürokratiekostenausgleich notwendig, um den erforderlichen zusätzlichen Aufwand an Personal und Technik sowie den erhöhten Zeitaufwand für die Aufklärung der Patienten auszugleichen.

Dies könnte in Form einer Bürokratiekostenpauschale oder durch „Bepreisung“ der Bürokratie- und Berichtsleistungen wie in der öffentlichen Verwaltung erfolgen.

1: Bürokratieabbau in der Zahnarztpraxis

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert die politischen Entscheidungsträger auf, den zahnärztlichen Körperschaften effizientes und nutzungsorientiertes Verwaltungshandeln im Rahmen der Selbstverwaltung zu ermöglichen. Die KZVen und Kammern werden aufgefordert, einen Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau zu erstellen und zu gestalten.

Die Bürokratielast einer Zahnarztpraxis hat ein Ausmaß erreicht, das rational nicht mehr zu begründen ist. Erforderliche und sinnvolle Regulierungen haben sich durch dieses Übermaß in ihr Gegenteil verkehrt. Nutzen und Wert der Verwaltungsakte sind für die Praxen und ihre Patienten nicht mehr erkennbar.

 

Begründung:

 

In Meyers Konversationslexikon von 1894 wird „Büreaukratie“ (franz.-griech.) als „Schreibstubenherrschaft“ definiert. Diese Bezeichnung beinhaltet eine kurzsichtige und engherzige Beamtenwirtschaft, welcher das Verständnis für die praktischen Bedürfnisse des Volkes gebricht. Im Medizinbereich, insbesondere in ambulant tätigen Praxen, wird mittlerweile mehr Zeit für Verwaltung als für Patientenbehandlung aufgewendet. Dies führt zwangsläufig zu Versorgungsengpässen und mangelnder Zuwendung für die Patientinnen und Patienten. Dieser Prozess muss endlich gestoppt und umgekehrt werden.

001: Resolution

Wortlaut des Antrages:

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die neue Bundesregierung auf, sich bei Reformen im Gesundheitswesen von folgenden Grundsätzen leiten zu lassen:

  1. Freie Praxen erhalten

Freiberuflich selbstständige Praxen sichern mit eigenem Einsatz von Kapital und Wissen die flächendeckende hochwertige (zahn-) medizinische Versorgung mit freier Arzt- und Therapiewahl.

  1. Private Vollversicherung erhalten

Mündige Bürger müssen die Möglichkeit erhalten, über die Absicherung gesundheitlicher Risiken selbst zu entscheiden. Aus der Pflicht zur Versicherung darf nicht automatisch eine Pflichtversicherung resultieren.

  1. GKV entlasten

Alle versicherungsfremden Leistungen der GKV müssen dauerhaft aus Steuermitteln finanziert werden.

  1. Selbstverwaltung stärken

Die (zahn-) ärztliche Selbstverwaltung ist näher am Leistungsgeschehen als jede Fremdverwaltung. Die Betroffenen können ihre Angelegenheiten am besten selbst regeln. Staatliche Eingriffe sind auf das Setzen von Rahmenbedingungen zu beschränken.

  1. Budgetierungen dauerhaft beseitigen

Definierte Ausgabenvolumina sind nicht bedarfsgerecht. Leistungssteuerung muss durch Aufklärung und Eigenbeteiligungen erfolgen.

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