FVDZ-Steuerberatung

Zahnärztinnen und Zahnärzte sehen sich mit einer Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Veranlagung ihrer Praxis und den daraus erzielten Einkünften konfrontiert.

Aus diesem Grund bietet der Freie Verband Deutscher Zahnärzte seinen Mitgliedern eine durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckte steuerliche Erstberatung in allen steuerlichen Angelegenheiten rund um die Praxistätigkeit sowie zur Abgabe der Praxis. Auch Fragen von angestellten Mitgliedern werden gerne beantwortet. Wir helfen Ihnen gerne telefonisch, schriftlich oder auch durch Übersendung von Hintergrundmaterial.

Für FVDZ-Mitglieder ist die steuerliche Erstberatung kostenlos.

Was wir im Rahmen dieser Beratung nicht beantworten können:

    • Verbindliche Steuerauskünfte oder die Vertretung vor Finanzbehörden können nicht beantwortet werden. Der Aufwand für die Sachverhaltsaufnahme, Recherche und Beurteilung von konkreten steuerlichen Sachverhalten wäre zu hoch. Solche Auskünfte sind Ihrem Steuerberater vorbehalten.
    • Auch die Abrechnung von Ansprüchen aus Anstellungsverhältnissen können wir nur allgemein beurteilen. Eine Prüfung von Einzelabrechnungen ist uns nicht möglich.

Kontaktieren Sie uns unter Telefon 0228 – 8557-0
montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr,
freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr.

Oder online unter info@fvdz.de – wir melden uns bei Ihnen!

Schildern Sie uns Ihr Problem/Ihre Frage!

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