52.1. Abschaffung der verpflichtenden Fachkundeaktualisierung im Strahlenschutz für Zahnärztinnen und Zahnärzte

Die Versammlung möge beschließen, sich gegenüber dem Verordnungsgeber dafür einzusetzen, die Pflicht zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz im Fünfjahresrhythmus (§ [48] StrlSchV) für den zahnmedizinischen Bereich aufzuheben.

Begründung

  1. Geringes Gefährdungspotenzial: 1. Die zahnärztliche Röntgendiagnostik (Zahnfilme, Panoramaschichtaufnahmen, DVT) gehört zu den Anwendungen mit niedriger Dosis. Das Risiko für Patienten, Personal und Bevölkerung ist im Vergleich zu anderen Anwendungsgebieten gering, der Aufwand der Pflicht steht dazu nicht im Verhältnis.
  2. Bürokratie ohne belegten Sicherheitsgewinn: Die starre Frist verursacht erheblichen Organisations- und Nachweisaufwand in den Praxen. Ein messbarer Rückgang von Strahlenunfällen oder Dosen durch die Fristenregelung ist nicht belegt.
  3. Kontinuierliche Fortbildung besteht bereits: Zahnärztinnen und Zahnärzte unterliegen der berufsrechtlichen Fortbildungspflicht, und die Kammern bieten laufend Fortbildungen an. Hinzu kommen jährliche Unterweisungen des Personals, Konstanzprüfungen, Sachverständigenprüfungen der Röntgeneinrichtungen und die Qualitätssicherung durch die zahnärztlichen Stellen. Der Strahlenschutz
    wird dadurch bereits fortlaufend überprüft.
  4. Belastung kleiner Praxen: Kurskosten, Reisezeit und Praxisschließung treffen Einzelpraxen und kleine Berufsausübungsgemeinschaften besonders. In Zeiten knapper Behandlungskapazitäten verschärft jeder Kurstag die Versorgungslage.
  5. Fachkundeverfall als Praxisrisiko: Wird die Frist versäumt, darf nicht mehr geröntgt werden. Das kann zu Versorgungsengpässen und wirtschaftlichen Härten führen, obwohl die Kompetenz unverändert vorhanden ist.
  6. Eigenverantwortung und Einzelfallkontrolle: Die Verantwortung für aktuelles Wissen liegt bei den Strahlenschutzverantwortlichen und -beauftragten. Bei konkreten Mängeln können die zahnärztlichen Stellen und die Aufsichtsbehörden gezielt Nachschulungen verlangen.

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