33.2. Aktivrente auch für Selbstständige

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Bundesregierung auf, die so genannte „Aktivrente“ auch für freiberufliche ärztliche  und zahnärztliche Einkünfte im Einkommensteuergesetz zu verankern.

Begründung
Der Ausschluss der Selbstständigen ist nicht nachvollziehbar, stellt eine ungerechtfertigte Benachteiligung dar und verhindert das Heben des Erwerbspotentials hochqualifizierter älterer Menschen. Der Bund der Steuerzahler hat ein Musterschreiben entwickelt, mit dem Selbstständige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, eine Herabsetzung der Einkommenssteuer-Vorauszahlungen beantragen
können, um den Freibetrag von 24.000,- € / Jahr zu berücksichtigen.

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