Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte möge beschließen:
Mit Wirkung ab 01.01.2027 erfolgt die Erhebung der Mitgliedsbeiträge per Lastschrift oder per Überweisung ausschließlich quartalsweise. Gezahlte Beiträge werden bei Ausscheiden eines Mitglieds während eines Quartals nicht zurückerstattet. Bei Wechsel zu einer anderen Beitragsgruppe erfolgt eine Umstufung in eine neue Beitragsgruppe, wobei der neue Beitrag ab dem Folgequartal erhoben wird. Rückwirkende Beitragssenkungen sind nicht möglich. Bei Neumitgliedern wird der Beitrag im Quartal des Eintritts anteilig erhoben. Jedem Mitglied ist es freigestellt, zur Förderung des Verbandes einen freiwilligen Zusatzbeitrag zu leisten. Individuelle Vereinbarungen über die Beitragshöhe können nach Rücksprache mit der BundesgeschäftsstelIe getroffen werden.
Änderungen der Beitragsordnung werden durch Veröffentlichung in der Verbandszeitschrift „Der Freie Zahnarzt“ gegenüber den Mitgliedern bekannt gegeben.