§ 1 (1) Version ALT:
Die Sitzung der Hauptversammlung (HV) wird vom Versammlungsleiter, bei seinerVerhinderung in der Regel vom ersten Stellvertreter, er öffnet, geleitet und nach Erledigung der Tagesordnung geschlossen (§ 8 Abs. (5) der Satzung).
§ 1 (1) Version NEU:
Die Sitzung der Hauptversammlung (HV) wird vom Versammlungsleiter[1], bei seiner Verhinderung in der Regel vom ersten Stellvertreter, eröffnet, geleitet und nach Erledigung der Tagesordnung geschlossen (§ 8 Abs. (5) der Satzung).
[1] Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbeziehungen gelten für alle Geschlechter.