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Anträge auf Satzungsänderungen müssen 6 Wochen vor der Sitzung der Hauptversammlung bei der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein und den Delegierten mindestens 4 Wochen vor der Sitzung zugestellt und als besonderer Punkt in die Tagesordnung aufgenommen werden.
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Anträge auf Satzungsänderungen müssen 6 5Wochen vor der Sitzung der Hauptversammlung bei der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein und den Delegierten mindestens 4 Wochen vor der Sitzung zugestellt und als besonderer Punkt in die Tagesordnung aufgenommen werden.