(11) Rede- und stimmberechtigt sind nur die Delegierten. Die Übertragung dieser Rechte auf einen anderen Delegierten ist unzulässig. Die Mitglieder des Bundesvorstandes, des Erweiterten Bundesvorstandes und Ehrenmitglieder haben Rederecht. Mit mehrheitlicher Zustimmung derHauptversammlung kann das Rederecht weiteren Personen erteilt werden. Näheres hierzu regelt die Geschäftsordnung der Hauptversammlung.