Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte möge die nachfolgende Satzungsänderung zur Wahl eines Haushaltsauschusses beschließen:
§ 8 Abs. 6 der Satzung wird um einen zusätzlichen Buchstaben o) mit folgendem Wortlaut ersetzt:
Der Hauptversammlung obliegen die
(…)
o) Wahl von 5 Mitgliedern des Haushaltsauschusses gem. § 20 Abs.4 aus der Mitte der Delegierten.
§ 20 der Satzung wird hinter § 20 Abs. 3 um den nachfolgenden neuen Abs. 4 ergänzt; der bisherige Abs. 4 wird zu Abs. 5:
(4 neu) Der Bundesvorstand wird durch den Haushaltsausschuss beraten. Dem Haushaltsausschuss gehören 5 Mitglieder an, die von der Hauptversammlung aus der Mitte der Delegierten für die Amtsdauer des Bundesvorstandes gewählt werden. Der Haushaltsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Der Geschäftsführende Bundesvorstand und die Geschäftsführung sowie Vertreter der Geschäftsführung des Verbandes haben Teilnahme -und Rederecht.