Seit knapp drei Jahren studieren in Deutschland angehende Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner nach der neuen zahnärztlichen Approbationsordnung (ZApprO). Die jetzt durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgeschlagene Nachschärfung und Konkretisierung der Regelungen zu Umfang und Dauer von Prüfungen – für Studierende ebenso wie für die Prüfenden – begrüßt der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) sehr. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf macht der Verband jedoch deutlich, dass es durch die Änderungen nicht zu einer Absenkung des Ausbildungsniveaus kommen dürfe.
„Als zahnärztlicher Berufs- und Interessenverband sehen wir die Verschlankung des Fächerkanons und die damit verbundene deutliche Stundenreduzierung durchaus kritisch“, stellt der FVDZ-Bundesvorsitzende, Dr. Christian Öttl, fest. „Wir fordern in unserer Stellungnahme deshalb, die zahnärztliche Approbationsordnung regelmäßig zu evaluieren und zu verbessern. Es sollte vermieden werden, dass mit der Verschlankung und Zusammenlegung von Fächern in sogenannte Fächergruppen ein ‚Downsizing‘ der zahnärztlichen Ausbildung einhergeht.“ Die Konkretisierung der Prüfungszeiten sieht der FVDZ-Bundesvorsitzende als wichtig an. Vorsicht sei allerdings auch hier geboten. Dass zukünftig beisitzende Prüfende nur einen Masterabschluss haben müssten, gleichgültig in welcher Fachrichtung, sei für ihn ein Alarmsignal. „Wir fragen uns, ob dies lediglich die Teilnahme fachfremder Protokollführer oder Beisitzer bedeutet oder aber der Einstieg zu Bachelor- und Masterstudium auch für die Zahnmedizin in Deutschland werden soll“, sagt Öttl. „Das würde der Tendenz zum ‚Zahnmediziner-Light‘ durchaus Rechnung tragen – für die Zahnmedizin und die praktische Ausübung der Zahnheilkunde hätte dies aber in Zukunft weitreichende Auswirkungen.“
Die Überarbeitung der neuen Approbationsordnung ist nach ersten Erfahrungen mit den Prüfungsverfahren notwendig geworden. Laut BMG bilden die Regelungen (Dauer und Umfang) der Prüfungen nach der neuen ZApprO große Herausforderungen für Studierende und Prüfende. Vor diesem Hintergrund haben die Berufsverbände und Bundesländer das BMG um kurzfristige Klarstellungen und Änderungen gebeten.
Berlin (6. September 2024). Die jüngste Kostenstrukturanalyse in Arzt- und Zahnarztpraxen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) macht deutlich, wie groß die wirtschaftlichen Einbußen in den Praxen sind. Sowohl die Sach- und Materialkosten als auch die Personalkosten sind bei fast gleichbleibenden Einnahmen um durchschnittlich 7,1 Prozent gestiegen. „Diese Zahlen zeigen klar, dass die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte von der wirtschaftlichen Entwicklung mehr und mehr abgehängt werden“, sagt der Vorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Dr. Christian Öttl. „Die unveränderte Einnahmesituation kommt daher, dass der Staat seit 36 Jahren versäumt hat, die Gebührenordnung (GOZ) anzupassen.“
Zahnarztpraxen sind laut Destatis am personalintensivsten im Vergleich aller Arztpraxen. „Dies ist nicht nur der Tatsache geschuldet, dass für zahnärztliche Behandlungen meistens eine Assistenz notwendig ist“, erläutert Öttl, „dies liegt vielmehr daran, dass wir so viele bürokratische Aufgaben erledigen müssen, dass dafür auch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebraucht werden, um überhaupt noch hinterherzukommen.“ Der Kostenfaktor Personal ist im Jahr 2022, auf das sich die Kostenstrukturanalyse bezieht, allein um 9,6 Prozent gestiegen. „Das zeigt deutlich, dass wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zeit der heftigen Inflation, nicht im Regen stehen gelassen haben“, betont Öttl. „Wir unterstützen unser Personal ungeachtet der schlechten Rahmenbedingungen.“
Der FVDZ-Bundesvorsitzende zeigt sich besorgt angesichts der jetzt veröffentlichten Zahlen. „Mit solchen Zahlen haben wir zumindest finanziell kein gutes Argument für die Selbstständigkeit an der Hand, mit dem wir die junge Generation überzeugen könnten“, gibt Öttl zu bedenken. Die Spirale, dass sich immer weniger junge Zahnmediziner selbstständig machen und damit die Versorgung gerade in den ländlichen Gebieten gefährdet werde, werde mit diesen negativen Trends immer weitergedreht.
Kassel (11. Oktober 2024). Welche Herausforderungen kommen mit der elektronischen Patientenakte (ePA) auf die Praxen zu? Diese Frage stand bei der Eröffnung der Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) in Kassel im Fokus. Unter der Moderation von Dr. Christian Öttl, Bundesvorsitzender des FVDZ, haben Standespolitiker, Vertreter der Gremien gemeinsam mit der Industrie unter den Perspektiven Sicherheit, Software und Praxisalltag das Thema Digitalisierung diskutiert.
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, seit vier Wochen Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, setzt auf den Dialog: „Aus meiner Perspektive ist der Austausch zwischen Datenschutz-Theorie und Datenschutz-Praxis in der Vergangenheit zu kurz gekommen. Ich bin auch angetreten mit dem Ziel, mehr zuzuhören, mehr zu verstehen, mehr nachzufragen, mehr zu erklären und mitzunehmen. Gebe es technische Lösungen, die Datenschutz von vornherein mitdenken, wären wir nicht an diesem Punkt des Akzeptanzdefizits.“
Dr. Markus Heckner, stellvertretender Vorsitzender des Verbands Deutscher Dental-Software Unternehmen (VDDS), wies darauf hin, dass das System der ePA noch nicht ausgereift sei, weil es noch keine konkreten Kriterien für die PVS-Systeme gibt. Dadurch werde es schwierig, die vorgegeben Fristen einzuhalten.
Mit Blick auf den bevorstehenden Wahlkampf sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Martin Hendges: „Die jetzigen Fristen zur Einführung der ePA im Frühjahr 2025 sind rein politisch motiviert. Der Bundesgesundheitsminister steht unter hohem Zeitdruck. Wir haben acht Monate Übergangsfrist. Ich wäre etwas gelassener, was die Fristen angeht. Wir werden trotzdem abrechnen.“
„Es war immer davon die Rede, dass die Patienten von der ePA profitieren. Aber der Fokus richtet sich immer mehr auf das Datensammeln. Da hat das ganze System massiv Schlagseite bekommen. Datensammeln ist in manchen Punkten nachvollziehbar, aber für uns nicht mehr tragbar“, ergänzte Dr. Kai-Peter Zimmermann, Digitalvorstand des FVDZ.
„Also Digitalisierung ja, aber nicht als Test in the Field mit Praxen als Erprobungsstation. Wir wollen und werden den Praxen helfen und müssen als Verband dafür den Finger weiter in die Wunde legen“, brachte Öttl es auf den Punkt.
Dr. Wassiliki Ionna Daskalaki, Vorstandsmitglied des FVDZ-Landesverbands Westfalen-Lippe, betreibt eine hochdigitalisierte Praxis in Dortmund. Sie betonte: „Wir wollen durch die Digitalisierung die Menschlichkeit auf keinen Fall ersetzen.“ Aber sie könne helfen, Abläufe zu vereinfachen, manches auch schneller machen und sei hilfreich bei Personalengpässen.
„Nicht alles, was ihnen Probleme macht, ist auf den Datenschutz zurückzuführen, aber wir haben große Probleme, die wir lösen müssen. Das geht nur im Dialog, für diesen Dialog stehe ich“, zog Specht-Riemenschneider ihr Resümee.
Die Hauptversammlung des Freien Verbands tagt vom 10. bis 12. Oktober 2024 in Kassel. Rund 130 Delegierte aus 17 Landesverbänden diskutieren die Aktivitäten des Verbands und gestalten seine Ausrichtung für die Zukunft. Kernthemen sind neben der Digitalisierung, Europa, Personal, GOZ und Berufsausübungsformen der Zukunft.
Berlin (4. Februar 2025). Schmerzen beim Kauen, Schmerzen bei Berührung, Empfindlichkeit bei Heißem oder Kaltem und noch viel unangenehmer, dauerhafter, dumpfer oder
pulsierender Schmerz. Zahnschmerzen können höllisch sein und sich auch gegen die Einnahme verschiedener Schmerzmittel penetrant durchsetzen.
Am 9. Februar 2025 ist der jährliche internationale Tag des Zahnschmerzes. Wer feiert denn unerträglichen Schmerz? Vermutlich hat sich ein Leidender gedacht, ein Ehrentag für den
Zahnschmerz sei angebracht. Am 9. Februar wird seit Jahrhunderten aber auch der heiligen Apollonia von Alexandria gedacht. Sie gilt als Schutzpatronin der Zahnheilkunde und wird von Zahnweh-Geplagten um Linderung gebeten. „Zum Glück gibt es noch weitere Möglichkeiten, Zahnschmerzen vorzubeugen. Man darf sie
aber nicht ignorieren, weil sie ein Zeichen für etwas Ernsteres sein können“, mahnt Dr. Christian Öttl, Bundesvorsitzender des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ). „Von
einer Entzündung oder Infektion an Zahn oder Zahnfleisch, einer beschädigten Krone oder Füllung über einen Abszess oder eine tiefe Karies bis hin zu Entzündungen der Wurzelspitze oder des Zahnnervs können Zahnschmerzen sogar Anzeichen für Erkrankungen anderer
Körperregionen sein.“ So strahlen Kopf-, Ohren- oder Brustschmerzen möglicherweise bis zu den Zähnen aus. Mögliche Ursachen für schmerzende Zähne können auch ein entzündeter Gesichtsnerv, ein Herpes Zoster (Gürtelrose), Zysten im Kiefer oder eine Sinusitis (Nasennebenhöhlenentzündung) sein. Nicht zuletzt könne sich ein drohender Herzinfarkt über Kieferschmerzen ankündigen. Öttl: „Als Faustregel gilt: Zahnschmerzen, die nicht durch Kühlen sowie Schmerzmittel wie Ibuprofen eine anhaltende Linderung erfahren, sollten professionell bewertet werden. Alarmierende Symptome sind Fieber, Schluckbeschwerden, Schwellungen im Gesicht und am Hals, Eiter oder ungewöhnliche Rötungen, die schnell abgeklärt werden sollten.“ „Meist führt mangelnde Mundhygiene zu Zahnschmerzen“, erklärt Öttl. „Wer morgens nach dem Frühstück und vor dem Schlafengehen mindestens drei Minuten lang seine Zähne mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta putzt und Interdentalbürstchen oder Zahnseide verwendet, hat
gute Voraussetzungen, Schmerzen vorzubeugen. Vor allem, wenn man zweimal im Jahr seine Zahnärztin, seinen Zahnarzt zur Vorsorgeuntersuchung besucht und eine professionelle
Zahnreinigung (PZR) in Anspruch nimmt“, fasst Öttl die Grundregeln für gesunde Zähne zusammen. Hinzu komme eine gesunde Ernährung – „also lieber Gemüse statt Süßes“.
Berlin (5. März 2025). Am 7. März soll der jährliche Tag der gesunden Ernährung auf ihre Bedeutung für Körper und
Gesundheit aufmerksam machen. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) weist hier auch auf die enge Verbindung zwischen Zahngesundheit und Ernährung hin. Besonders Säurehaltiges und Zucker erhöhen das Risiko für Karies und Zahnfleischerkrankungen. Doch das ist bei der alltäglichen Ernährung vielen Verbrauchern oft gar nicht bewusst.
Gesunde Ernährung ist wichtig, kann jedoch auch zu Zahnschäden führen. „Denn auch natürliche Säuren in Obst, Gemüse und Getränken greifen den Zahnschmelz an und können der Zahnhartsubstanz schaden“, warnt Dr. Christian Öttl, Bundesvorsitzender des FVDZ. Besonders riskant ist der häufige und regelmäßige Konsum von Energy Drinks, Fruchtsäften und kohlensäurehaltigen Getränken. „Spülen Sie den Mund mit Wasser aus und warten Sie 30 Minuten, bevor Sie die Zähne nach solchen Getränken putzen“, empfiehlt er. „Auch unser Speichel hemmt Säurehaltiges und schützt den Zahnschmelz. Für die Speichelproduktion ist
es wichtig, genug zu trinken. Aber auch zuckerfreie Kaugummis unterstützen die Speichelbildung“, erklärt er weiter.
Denn auch Zucker beeinträchtigt die Zahngesundheit. Er wird von Bakterien zu Säuren umgewandelt, die den Zähnen Mineralien entziehen, den Zahnschmelz angreifen und so zu Karies führen. Besonders tückisch ist, dass Zucker nicht nur offensichtlich in Süßigkeiten steckt, sondern auch in vermutlich „gesunden“ Lebensmitteln wie Joghurt und Müsli – allerdings auch in Wurstwaren und Ketchup. „Leider verschleiern Hersteller ihn auch mit Begriffen wie Glucose, Fructose, Maltodextrin oder Agavendicksaft und vielen anderen“, warnt Öttl.
Im Jahr 2023/24 kamen die Deutschen auf rund 30,4 Kilogramm pro Kopf – dies entspricht einer täglichen Menge von rund 83 Gramm. Die WHO-Empfehlung liegt für Erwachsene bei maximal 50 Gramm pro Tag, für Kinder darunter. Wer nicht auf Süßes verzichten möchte, sollte auf das Zahnmännchen-Siegel achten. „Diese Produkte enthalten Zuckeraustauschstoffe, die die Zähne nicht angreifen“, erklärt Öttl. „Noch besser ist es, bissharte Lebensmittel wie Karotten, Äpfel, Vollkornbrot oder Nüsse intensiv
zu kauen. Das regt die Speichelbildung an und schützt Zahnschmelz und Zähne.“
Öttl appelliert an die Verbraucher, auf eine bewusste Ernährung zu achten und durch konsequente Mundhygiene mit fluoridhaltiger Zahnpasta und regelmäßigen Zahnarztbesuchen ihre Zahngesundheit zu erhalten und resümiert: „Wir brauchen ein stärkeres Bewusstsein dafür, welche Auswirkungen tägliche Ernährung auf die Mundgesundheit hat. Daher setzt sich auch der FVDZ für mehr Aufklärung über zahngesunde Ernährung ein und fordert eine strengere Kennzeichnung von ungesunden Lebensmitteln.“
Berlin (14. November 2024). Wundheilungsstörungen nach Zahnextraktionen, Zahnfleischabszesse oder auch Zahnfleischentzündungen mit Geschwüren können für Zahnmediziner ein Hinweis auf eine Diabetes-Erkrankung (Zuckerkrankheit) ihrer Patienten sein. Die Zahl der in Deutschland an Diabetes Typ 1 oder Typ 2 Erkrankten wird auf etwa 10 Prozent geschätzt. Neben Augen-, Nieren- und Nervenschäden gilt auch die Parodontitis als Begleit- und Folgeerkrankung.
„Die Parodontitis zählt als entzündliche Erkrankung des Zahnhalteapparats zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Körper und mit ihr steigt das Risiko für Schlaganfälle, koronare Herzerkrankungen und eben auch für die verstärkende Wechselwirkung mit Diabetes“, erläutert Zahnarzt Dr. Christian Öttl, Bundesvorsitzender des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) anlässlich des Weltdiabetestags am 14. November.
Diabetiker haben ein dreimal so hohes Risiko an einer Parodontitis zu erkranken. Es gibt gravierende Wechselwirkungen zwischen beiden Krankheiten. Gelangen Bakterien einer anhaltenden Parodontitis über die Blutbahn in den Körper, können sie durch Entzündungen die Organe schädigen.
„Neben der passenden Einstellung des Blutzuckers und einem gesunden Lebensstil sind zur Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnfleisch das zweimaltägliche, dreiminütige Putzen der Zähne nach dem Frühstück und nach dem Abendessen mit einer fluoridhaltigen Zahncreme, die Verwendung von Zahnseide und Zahnzwischenraumbürstchen und vor allem die regelmäßige Kontrolluntersuchung sowie die Professionelle Zahnreinigung (PZR) in der Zahnarztpraxis wichtige Elemente der Vorsorge“, rät Öttl.
„Daher sollten die Prävention und die Therapie einer Parodontitis fester Bestandteil der Diabetes-Behandlung sein. Die Politik muss endlich die Budgets abschaffen. Krankheit lässt sich nicht berechnen“, resümiert der FVDZ-Bundesvorsitzende.
Bonn/Düsseldorf (3. Dezember 2024) – Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) und die Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft AG (ZA) setzen nach mehr als 25 Jahren erfolgreicher Partnerschaft auf eine noch intensivere Zusammenarbeit. Dieser Schulterschluss soll den gemeinsamen Mitgliedern und Kunden des FVDZ und der ZA den größtmöglichen Nutzen bieten. Gemeinsame Werte, ein starkes Engagement und konkrete Vorteile stehen dabei im Mittelpunkt, um den zahnmedizinischen Alltag effizienter zu gestalten und die Zukunft der niedergelassenen Praxen zu sichern. „Die Zahnmedizin steht vor großen Herausforderungen, und wir müssen unsere Mitglieder zusammen mit starken Partnern unterstützen und Lösungen anbieten“, erklärt der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl. „Mit der ZA haben wir einen Partner an unserer Seite, der die Werte des Freien Verbandes teilt und unsere Ziele unterstützt, ganz vorn steht dabei die freie Berufsausübung.“
Maßgeschneiderte Vorteile für Mitglieder und Kunden
Durch die vertiefte Kooperation profitieren Mitglieder und Kunden von gemeinsamen Projekten über Marketingaktionen bis hin zu besonderen Angeboten. Die ZA bietet der FVDZ-Community exklusive Konditionen, gezielte Serviceleistungen sowie die Teilnahme an ihren Online-Seminaren, die umfangreiche Updates aus den Bereichen Abrechnung, Praxisabläufe und betriebswirtschaftlicher Optimierung bieten. „Die Zahnmedizin befindet sich an einem Scheideweg – regulatorische Anforderungen, technologische Umbrüche und der Fachkräftemangel verlangen neue Lösungsansätze für eine zukunftssichere Praxis. Gemeinsam gelingt es uns, die Bedürfnisse der Zahnärztinnen und Zahnärzte zu verstehen und gezielt darauf einzugehen“, betont Dr. Andreas Janke, Vorstand der Muttergesellschaft ZA eG. „Diese Partnerschaft bedeutet für uns, dass wir den FVDZ-Mitgliedern einen echten Mehrwert bieten können – heute und in Zukunft.“ Mit der intensiveren Zusammenarbeit setzen FVDZ und ZA AG ein klares Zeichen für die zukunftsorientierte Unterstützung der zahnmedizinischen Gemeinschaft.
Über FVDZ und ZA AG
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte setzt sich seit 70 Jahren für die Belange und Interessen von Zahnärztinnen und Zahnärzten in Deutschland ein und bietet seinen Mitgliedern ein umfangreiches Netzwerk, Fortbildungen und gezielte Unterstützung. Die ZA AG versteht sich ebenfalls als Partner des zahnärztlichen Berufsstands und bietet innovative Factoring- und Abrechnungslösungen sowie maßgeschneiderte Coaching- Beratungs- und Fortbildungsprogramme, die flexibel auf die Anforderungen der Praxen abgestimmt sind.
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Ein Cyberangriff auf das Tochterunternehmen der Bundesdruckerei, D-Trust GmbH, hat das Vertrauen von Zahnärzten und Ärzten in die Datensicherheit im Gesundheitswesen erschüttert. Dass das Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten vor einer Woche Ziel eines Angriffs war, wurde erst jetzt öffentlich gemacht. Nach Unternehmensangaben ist es immer noch unklar, ob und welche personenbezogenen Daten gestohlen wurden. D-Trust gibt unter anderem auch den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) heraus, der für Ärzte und Zahnärzte den Zugang zur Telematikinfrastruktur ermöglicht. „Kurz nach dem Start der elektronischen Patientenakte in den Testregionen kommt diese Nachricht einem Supergau gleich“, sagt der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) Dr. Christian Öttl. „Die ePA kann nicht ernsthaft flächendeckend ausgerollt werden, wenn sich fast jeden Tag neue Sicherheitslücken auftun.“
Die ePA ist vergangene Woche in drei Testregionen gestartet und soll Mitte Februar bundesweit für alle Patientinnen und Patienten in allen Praxen zum Einsatz kommen. Der Chaos Computer Club (CCC) hatte Ende vergangenen Jahres auf einige Sicherheitsprobleme der ePA hingewiesen – unter anderem auf die Möglichkeit des Cyberdiebstahls von eHBA und Zugangsdaten. Kaum zwei Wochen später wird nun ein tatsächlicher Cyberangriff offenbar. Auch wenn nach Angaben von D-Trust keine sensiblen Daten von Ärzten oder Zahnärzten oder Passwörter betroffen und auch die Sicherheit von eHBA und Praxisausweisen (SMC-B) nicht beeinträchtigt seien, bleibt viel Verunsicherung im Umgang mit den digitalen Anwendungen.
„Es geht um sehr sensible Daten von unseren Patientinnen und Patienten – und an der Stelle sind wir wiederum sehr sensibel, wenn auch nur die Möglichkeit besteht, dass diese Gesundheitsdaten einfach abgegriffen werden könnten“, betont der FVDZ-Bundesvorsitzende Öttl. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach habe zum Start der ePA in den Modellregionen vergangene Woche versprochen, dass die ePA erst ausgerollt werde, wenn alle Sicherheitslücken behoben seien. „Wir hoffen sehr, dass der Minister diesmal Wort hält und die ePA nicht in dieser unsicheren Gemengelage in die Praxen drückt – das schafft Unsicherheit bei Patienten wie auch bei Ärzten“, sagt Öttl. „Wir fordern ein Moratorium für eine echte Sicherheitsüberarbeitung der TI und der ePA.“
Er halte es für absolut unseriös, die ePA bundesweit zu starten, nur weil jetzt eine Bundestagswahl vor der Tür stehe und die ePA noch als Lauterbachs Erfolg verkauft werden soll. Ein wenig Ruhe in der Sache könnte nicht nur sinnvoll für die Sicherheit sein, sondern auch dafür,
eine nutzbare und effiziente Datenstruktur für die ePA zu hinterlegen. „Damit wäre allen gedient – und die Akzeptanz der elektronischen Anwendungen würde mit Sicherheit steigen“, ist der FVDZ-Bundesvorsitzende überzeugt.
Im neuen Koalitionsvertrag kündigen CDU/CSU und SPD ein Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen an. Dazu gehören verringerte Dokumentationspflichten, geringere Kontrolldichten und die Etablierung einer Vertrauenskultur. Dieses Herangehen begrüßt der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) sehr. „Wir haben bereits eine sehr lange Liste mit Möglichkeiten zum Bürokratieabbau in unseren Praxen“, sagt der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl. „Denn die Bürokratie und immer neue Auflagen behindern uns in der Praxis und verhindern damit die Patientenversorgung.“
Die Pandemie habe gezeigt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte Hygiene können und leben. „Das uns entgegengebrachte Misstrauen durch Dokumentations- und Nachweispflichten und immer wiederkehrende Kontrollen ist nicht angebracht, deshalb freuen wir uns auf die neue Vertrauenskultur.“ Dies stärke auch die Versorgungsstrukturen, weil mehr Zeit zur Patientenbehandlung bleibe.
Darüber hinaus bleibe im neuen Koalitionsvertrag allerdings viel Luft nach oben. Ein iMVZ-Regulierungsgesetz beispielsweise werde im Koalitionsvertrag zwar angekündigt, allerdings schon nach dem ersten Komma mit einer nichtssagenden Phrase gefüllt. „Transparenz allein reicht zur Regulierung nicht aus“, macht Öttl deutlich. Eher einfallslos und beliebig kommen dem FVDZ-Bundesvorsitzenden auch die Vorschläge der neuen Koalition zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung vor. Honorarabschläge für niedergelassene Ärzte seien für Bestandspraxen nicht zu rechtfertigen. Die Bedarfsplanung für Zahnärztinnen und Zahnärzte zudem in die Hand der Länder zu legen, führe ganz sicher nicht dazu, „auch nur einen niederlassungswilligen Kollegen oder eine Kollegin in eine zahnärztlich unterversorgte Region zu bekommen“, sagt Öttl. „Zulassungssperren haben schon immer zu einer falschen Verteilung und nicht zur Verbesserung der Versorgung geführt.“ Der FVDZ habe vor fast 20 Jahren erfolgreich gegen Zulassungssperren gekämpft. Zumindest im zahnärztlichen Bereich wurden sie abgeschafft. „Wir werden uns als Verband auch erneut für die Niederlassungsfreiheit einsetzen“, betont der FVDZ-Bundesvorsitzende.
Was junge Zahnärztinnen und Zahnärzte brauchten, sei Planbarkeit und Verlässlichkeit. Besonders in Fragen der Stabilisierung der GKV vermisse er aber die Ideen, wie die Kassen aus ihrer Schieflage herauskommen könnten. Dass der Staat die GKV-Beiträge vollständig gegenfinanziert, sei nun offenbar völlig vom Tisch. „Es bleibt einfach keine Zeit, auf eine Kommission zu warten, die jetzt zwei Jahre Zeit hat, um Ideen zu entwickeln. Die Probleme sind akut“, stellt Öttl klar und fürchtet, dass die nächste GKV-Sparrunde wieder auf dem Rücken der Ärzte und Zahnärzte durch neue Budgetierungen ausgetragen werde. „All das schafft kein Vertrauen ins System – vor allem nicht für den zahnärztlichen Nachwuchs, der nur sehr zögerlich niederlassungsbereit ist.“
Wenig Verständnis bringt auch die stellvertretende FVDZ-Bundesvorsitzenden Dr. Jeannine Bonaventura auf, wenn es um die im Koalitionsvertrag angekündigte Regulierung zum Mutterschutz für Selbstständige geht. Selbstständig tätige Frauen mit angestellt Tätigen beim Mutterschutz gleichstellen zu wollen, begrüßt Bonaventura. „Allerdings sollte dies nicht verpflichtend sein für Unternehmerinnen, sondern absolut freiwillig. Für niedergelassene Zahnärztinnen oder Ärztinnen wäre es eine Katastrophe, wenn der Mutterschutz verpflichtend würde. Wir haben große Verantwortung für Personal und auch für unsere Patientinnen und Patienten. Wenn Mutterschutz für Freiberuflerinnen in eigener Praxis Pflicht wird, gefährdet das die Versorgung.“