Vorbereitungsassistent ist ein Zahnarzt, der zur Ableistung der in § 3 Abs. 2 b) Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZV-Z) seiner festgelegten Vorbereitungszeit (grundsätzlich 2 Jahre) bei einem Vertragszahnarzt tätig ist und damit seine berufspraktische Tätigkeit ableistet. Die vertragszahnärztliche Vorbereitungszeit ist obligat. Ausnahmen gibt es für Zahnärzte aus anderen EU-Mitgliedstaaten.