Weiterbildungassistent bezeichnet den Zahnarzt, der bei einem zur Weiterbildung berechtigten Vertragszahnarzt nach den Bestimmungen des Zahnheilkundegesetzes und der Weiterbildungsordnung den Erwerb einer Gebietsbezeichnung anstrebt und die nach der Weiterbildungsordnung seiner jeweiligen Landeszahnärztekammer vorgesehene Weiterbildungszeit absolviert. Hierbei können nach der Berufsordnung Fachzahnärzte für Oralchirurgie, für Kieferorthopädie oder für das öffentliche Gesundheitswesen in Betracht kommen. Die in der Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammern vorgesehene fachspezifische Weiterbildungszeit beträgt in der Regel mindestens drei Jahre.