Wortlaut:
Die Hauptversammlung lehnt die im Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vorgesehene Aufbrechung des absoluten Anonymisierungsgebots für Leistungserbringende ab.
Begründung:
Der Gesetzesentwurf zum GeDIG verbindet mit der De-Pseudonymisierung durch die Vertrauensstelle des Forschungsdatenzentrums u.a. die Erwartung auf Verbesserung der Versorgung bestimmter Erkrankungen und die Ermöglichung von Dialogen mit den Behandelnden.
In der Abwägung ist aber ein personenbezogener Rückschluss auf Behandelnde abzulehnen, da das Vertrauensverhältnis zu den Patientinnen und Patienten und das Arztgeheimnis besonders schutzbedürftig sind.
Im Übrigen sind institutionelle Merkmale und Versorgungsstrukturen bereits mit den vorliegenden (versichertenbezogenen) Daten für Forschungszwecke verfügbar.