Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Europäischen Gesetzgeber auf, bei den Beratungen zum Fair Labour Mobility Package der Europäischen Kommission vom 15. September 2026 sicherzustellen, dass die Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte nicht zulasten der beruflichen Qualifikation und der Patientensicherheit geht. Das gilt insbesondere für den darin enthaltenen Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Anerkennung von Qualifikationen aus Drittstaaten. Vereinfachte oder beschleunigte Anerkennungsverfahren dürfen die fachlichen Anforderungen nicht absenken. Formale oder administrative Erleichterungen dürfen die tatsächliche Prüfung der zahnmedizinischen Qualifikation nicht ersetzen. Die Mitgliedstaaten müssen ausreichende Gestaltungsspielräume behalten, um die spezifischen Anforderungen an die Berufsausübung in ihrem jeweiligen Gesundheitssystem zu gewährleisten. Eine pauschale oder automatische Anerkennung zahnärztlicher Qualifikationen aus Drittstaaten lehnt der FVDZ ab.
Begründung
Mit dem Fair Labour Mobility Package hat die Europäische Kommission am 15. September 2026 ihre Vorhaben zur Erleichterung der Arbeitsmobilität konkretisiert. Das Paket enthält neben der Skills Portability Initiative einen eigenständigen Richtlinienvorschlag zur Anerkennung von Qualifikationen Drittstaatsangehöriger. Dieser sieht u.a. vor, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte von einer automatischen
Anerkennung profitieren, wenn ihre Ausbildung an einer akkreditierten Bildungseinrichtung in einem Drittstaat erfolgt ist. Qualifizierte Fachkräfte können zur Sicherung der zahnmedizinischen Versorgung beitragen. Selbst ein Fachkräftemangel in verschiedenen europäischen Ländern würde jedoch keine Abstriche bei der Patientensicherheit rechtfertigen.
In einem hochregulierten Gesundheitsberuf wie der Zahnmedizin genügt die Vorlage eines ausländischen
Diploms nicht. Unterschiede in folgenden Bereichen müssen zuverlässig erkannt werden:
Die fachliche Prüfung darf daher nicht pauschal einer privaten Akkreditierungsstelle überlassen werden, wie es die Europäische Kommission vorschlägt. Erforderlich sind:
Es geht ausdrücklich nicht darum, Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Drittstaaten schlechter zu stellen. Qualifizierte Kolleginnen und Kollegen sollen einen fairen, transparenten und effizienten Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt erhalten.