Die Hauptversammlung des FVDZ gibt dem Bundesvorstand den Auftrag, die erforderlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung umzusetzen, um spätestens ab 2029 wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Dazu ist auch die Standortzusammenlegung der Bundesgeschäftsstellen und der Abbau von Personal im Detail zu planen und umzusetzen.
Begründung
Die Satzung des FVDZ schreibt in §20 Abs. 3 die Planung eines ausgeglichenen Haushalts vor. Der Haushaltsplan 2027 ist erneut nicht ausgeglichen geplant und zeigt eine existenzbedrohende Entwicklung.