Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Bundesvorstand des FVDZ auf, sich gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband dafür einzusetzen, dass sowohl die Höhe der TI-Pauschale als auch die Preisgestaltung der Anbieter von Komponenten und Dienstleistungen der Telematikinfrastruktur überprüft werden.
Dabei soll insbesondere geklärt werden,
Begründung
Zahnarztpraxen sind gesetzlich verpflichtet, die Telematikinfrastruktur zu nutzen und die dafür erforderlichen Komponenten und Dienstleistungen vorzuhalten.
Während die Vergütung zahnärztlicher Leistungen begrenzt und zunehmend unter wirtschaftlichen Druck gesetzt wird, entstehen den Praxen fortlaufende Kosten für eine Infrastruktur, deren Nutzung nicht freiwillig sind.
Die Diskussion darf sich deshalb nicht allein auf eine mögliche Erhöhung der TI-Pauschale beschränken. Ebenso müssen die Preise und Preisentwicklungen auf Seiten der Anbieter kritisch auf ihre Angemessenheit, Transparenz und Wettbewerbssituation überprüft werden.
Wirtschaftlichkeit muss für alle gelten – auch für die TI.
Vermeidbare Mehrkosten einer verpflichtenden Infrastruktur dürfen weder zulasten der wirtschaftlichen Stabilität der Zahnarztpraxen noch mittelbar zulasten der Patientenversorgung gehen.