24. Satzungsänderung § 23 Änderung der Satzung (erster Absatz)

Version ALT:
Anträge auf Satzungsänderungen müssen 6 Wochen vor der Sitzung der Hauptversammlung bei der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein und den Delegierten mindestens 4 Wochen vor der Sitzung zugestellt und als besonderer Punkt in die Tagesordnung aufgenommen werden.

Version NEU:
Anträge auf Satzungsänderungen müssen 6 5Wochen vor der Sitzung der Hauptversammlung bei der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein und den Delegierten mindestens 4 Wochen vor der Sitzung zugestellt und als besonderer Punkt in die Tagesordnung aufgenommen werden.

FVDZ Newsletter

E-Paper JETZT ABONNIEREN

E-Paper “Der Freie Zahnarzt”

E-Paper JETZT LESEN

FVDZ-APP

E-Paper ZUR APP

FVDZ-Shop

E-Paper ZUM SHOP

Praxishandbuch

E-Paper JETZT BESTELLEN