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Der Bundesvorstand stellt den Entwurf des Haushaltsplanes auf. Er ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.
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Der Bundesvorstand stellt den Entwurf des Haushaltsplanes auf. Es ist anzustreben, dass in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen ausgeglichen sind. Die Kriterien für die Erstellung des Haushaltsplans sind in Abstimmung mit dem Haushaltsausschuss in der Geschäftsordnung des Bundesvorstands festzuhalten.