20. Satzungsänderung § 16 (5) Bezirksgruppen

(5) An der Bezirksgruppenversammlung können die Mitglieder des Landesvorstandes und des Bundesvorstandes beratend teilnehmen. Die Mitglieder des Landesvorstandes sind über die Landesgeschäftsstelle den Landesverband einzuladen.

FVDZ Newsletter

E-Paper JETZT ABONNIEREN

E-Paper “Der Freie Zahnarzt”

E-Paper JETZT LESEN

FVDZ-APP

E-Paper ZUR APP

FVDZ-Shop

E-Paper ZUM SHOP

Praxishandbuch

E-Paper JETZT BESTELLEN