§ 2 Zweck und Aufgaben
Version ALT:
(1) Zweck des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte ist, durch freiwilligen Zusammenschluss der in der Bundesrepublik Deutschland approbierten Zahnärzte die beruflichen, fachlichen und wirtschaftlichen Interessen der Zahnärzteschaft unter Berücksichtigung der in der Präambel niedergelegten Grundsätze national und international zu fördern und zu vertreten.
§ 2 Zweck und Aufgaben
Version NEU:
(1) Zweck des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte ist, durch freiwilligen Zusammenschluss der in der Bundesrepublik Deutschland approbierten Zahnärzte [1] die beruflichen, fachlichen und wirtschaftlichen Interessen der Zahnärzteschaft unter Berücksichtigung der in der Präambel niedergelegten Grundsätze national und international zu fördern und zu vertreten.
[1] Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbeziehungen gelten für alle Geschlechter.