5. Keine datengestützten medizinischen Empfehlungen durch Krankenkassen

Wortlaut des Antrags
Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, auf die bereits im GDNG beschlossenen und im Entwurf des „Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) fortgeführten Regelungen zu datengestützten medizinischen Empfehlungen durch die Krankenkassen ersatzlos zu verzichten.

Begründung
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des GeDIG sieht u. a. die datengestützte Auswertung von personenbezogenen Daten der Versicherten (auch aus der elektronischen Patientenakte) durch die Kranken- und Pflegeversicherungen vor, um daraus resultierende medizinische Empfehlungen aussprechen zu können. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte hält es für einen inakzeptablen Eingriff in
das vertrauensvolle (Zahn-)Arzt-Patientenverhältnis, wenn medizinische Empfehlungen ohne (zahn-)ärztliche Überprüfung an Versicherte ausgesprochen werden. Diagnose, Therapie und medizinische Empfehlungen gehören ausschließlich in die (zahn-)ärztliche Zuständigkeit und nicht in die Hände der Gesetzlichen Sozialversicherungen.

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