(1) Alle Ämter im Freien Verband Deutscher Zahnärzte sind Ehrenämter.
(2) Der Verband erstattet den Mitgliedern, die in seinem Auftrag tätig werden, Reise- und Übernachtungskosten sowie Aufwandsentschädigungen nach Maßgabe der Ordnungen gem. Abs. (4).
(3) Alle Entschädigungen sind in einer Höhe zu halten, die ein Ehrenamt nicht zu einer gewinnbringenden Tätigkeit werden lassen.
(4) Die Hauptversammlung setzt die Ordnungen für Reisekosten und Aufwandsentschädigungen fest. Sie sind den Mitgliedern bekannt zu geben.