Anhang und Beitragsordnung

Landesverbände und ihre Bereiche

Gem. § 12 Abs. [1] werden im Bundesgebiet folgende Landesverbände gebildet:

 

Landesverband:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Westfalen-Lippe

 

Beitragsordnung
des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V.

Gültig ab 1.1.2025 (beschlossen von der Hauptversammlung 2024)

Der Beitrag beträgt monatlich für

Zahnärztin/Zahnarzt
41,00 EUR
Zahnarzt-Ehepaare (pro Mitglied)
33,00 EUR
Doppelmitglieder (Hartmannbund)
37,00 EUR
Angestellte(r) Zahnärztin/ Zahnarzt
30,00 EUR
Angestellte(r) Zahnärztin/ Zahnarzt (bis 5 Jahre nach Approbation)
23,00 EUR
Assistentin/Assistent (in den ersten 2 Jahren nach der Approbation)
8,00 EUR
Praxisneugründerin/Praxisneugründer (3 Jahre ab dem Tag der Niederlassung)
23,00 EUR
Zahnärztin/Zahnarzt im Ruhestand
13,00 EUR
Im Ausland tätige(r) Zahnärztin/ Zahnarzt
21,00 EUR
Studierende der Zahnmedizin
beitragsfrei
Mein FVDZ

Jedem Mitglied ist es freigestellt, zur Förderung des Verbandes einen monatlichen oder jährlichen freiwilligen Zusatzbeitrag zu leisten.

Individuelle Vereinbarungen über die Beitragshöhe können nach Rücksprache mit der Bundesgeschäftsstelle getroffen werden.

Bei geänderten Voraussetzungen erfolgen Umstufungen in eine andere Beitragsgruppe. Rückwirkende Beitragssenkungen sind nicht möglich.

Bitte nehmen Sie an unserem Lastschriftverfahren teil.
Sie ersparen sich dadurch Arbeit und Ärger mit Überweisungen, Terminen, Mahnungen und Schriftwechsel und tragen dazu bei, dass unsere Verwaltungsarbeit vereinfacht und vor allem verbilligt wird.

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