11: Förderung der Kostenerstattung

Der Bundesvorstand des FVDZ wird aufgefordert, seinen Mitgliedern die Kostenerstattung für gesetzlich versicherten Patienten nahezubringen und über Umsetzungsmöglichkeiten aufzuklären.

 

Begründung:

 

Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen haben das Recht, im Rahmen ihrer ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung statt Sachleistung Kostenerstattung zu wählen. Durch das Verfahren der Kostenerstattung können Patienten sich für die Inanspruchnahme des gesamten zahnärztlichen Therapiespektrums entscheiden, ohne dass sie komplett auf Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen verzichten müssen, zumindest entsteht ein Erstattungsanspruch in Höhe der Sachleistung.

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