22: Mitarbeiterbedarf sichern, Quereinsteiger

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Bundesvorstand des Freien Verbandes und alle zuständigen Körperschaften auf, darauf hinzuwirken, zur Verhinderung des drohenden Mangels an Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den zahnärztlichen Praxen auch Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen mit geprüften Teilqualifikationen der Zahnärztekammern (z.B. in Hygiene und Stuhlassistenz) die Ausübung dieser Tätigkeiten rechtssicher zu gewähren.

Es handelt sich dabei nicht um eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, sondern um ein Zertifikat der Zahnärztekammern. Eine spätere Ausbildung der Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen ist bei entsprechender Eignung natürlich jederzeit möglich und anzustreben.

Das Berufsbild der Zahnmedizinischen Fachangestellten bleibt insofern geschützt, als dass das Zahnheilkundegesetz deren Tätigkeitsrahmen eindeutig regelt und definierte Tätigkeiten der Qualifikation einer (eines) zahnmedizinischen Fachangestellten zuordnet.

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